Die HORNBACH Baumarkt AG reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein: Der börsennotierte Bau- und Gartenmarktspezialist plant im Zuge des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (HORNBACH Holding) seinen Rückzug von der Börse. Hierfür wurde am 31. Januar 2022 der Widerruf der Zulassung der HORNBACH Baumarkt-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Börse beantragt.
HORNBACH Baumarkt-Aktionäre können das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding zu 47,50 EUR in bar je Aktie noch vor der Einstellung der Börsennotierung annehmen.
Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 14. Januar begonnen und wird am 22. Februar um 24 Uhr (MEZ) enden.
Das Delisting-Erwerbsangebot wird nicht verlängert und ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Notierung der HORNBACH Baumarkt am regulierten Markt wird voraussichtlich nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots spätestens Anfang März 2022 wirksam werden.
Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel mit HORNBACH Baumarkt-Aktien am regulierten Markt eingestellt, was zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Preisverfügbarkeit von HORNBACH Baumarkt-Aktien führen kann.
Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt haben in ihrer am 21. Januar veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme allen Baumarkt-Aktionären empfohlen, das Angebot der HORNBACH Holding anzunehmen und ihre Aktien anzudienen.
Weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot sind unter www.pluto-offer.com und auf der Investor Relations-Webseite des Unternehmens verfügbar.
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