
PV-Anbieter EUSOLAG war ja schon ab 2023 verhaltensauffällig geworden hinsichtlich fälliger Zinszahlungen. Inzwischen haben wir ‚harten Verzug‘.
Die EUSOLAG European Solar AG, ein Spezialist für den Aufbau eines Portfolios von Photovoltaik-Anlagen, teilte mit, dass ‚technische Probleme‘ zu einem kontrollierten Einbehalt von Kuponzahlungen aller Anleihegläubiger der EUSOLAG-Anleihe mit der ISIN DE000 A3MQYU 1 2022/27 führen.
Gemäß § 9 (1) (a) der Anleihebedingungen stellt ein Verzug der Zinszahlung von mehr als 30 Tagen einen Verzugsfall dar, der ein Kündigungsrecht ermögliche.
EUSOLAG European Solar AG beabsichtige, die ausstehenden Zinsen innerhalb der eingeräumten Frist von 30 Tagen zu zahlen.
Das Argument ist dasselbe wie von Mitte 2023. Zwei Jahre Zeit, offenbar die gleichen Probleme. Die Anleihe ist von 2022 mit Laufzeit bis 2027.
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