Gläubigerabstimmung bei SeniVita Social Estate steht an

In einer Versammlung ohne Präsenz soll zwischen dem 20. und 22. Mai über die weiteren Belange der SeniVita Social Estate abgestimmt werden – es geht um die Wandelanleihe 2015/20.

Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als durch die Gläubigerversammlung vom 07.04.2020 gewählter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger („Gemeinsamer Vertreter“) fordert in Absprache mit dem Insolvenzverwalter Dr. Ampferl die Inhaber der zu der vorgenannten WANDELANLEIHE 2015/20 („Anleihe“) gehörigen Teilschuldverschreibungen („Anleihegläubiger“) zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums 20.-22. Mai auf.

Zur Erleichterung der Stimmabgabe können betroffene Investoren schon ab sofort kostenfrei dem gemeinsamen Vertreter eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung erteilen (wie unter C. III. im Dokument dargestellt).

Aufforderung zur Stimmabgabe FINAL

Dadurch werde sichergestellt, dass Ihre Stimme rechtzeitig abgegeben wird. Die Vollmacht (und die Sperrbescheinigung) müssen jedoch vor dem 22. Mai, also vor Abstimmungsende, per Mail, Fax oder Post beim gemeinsamen Vertreter eingegangen sein.

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Zu den Tagungsordnungspunkten sei auf das Dokument verwiesen, das BondGuide zum Download bereitstellt. Als Lektüre zu weiteren Hintergründen sei auf einen Artikel in der FAZ vom 18. Februar hingewiesen.