Gerresheimers Abschluss unter dem Röntgenblick der BaFin

Gerresheimer AG Symbolbild

Die BaFin verschärft den Blick auf die Rechnungslegung der Gerresheimer AG. Sie kündigt an, die am 18.09.2025 gestartete Anlassprüfung des offengelegten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts 2023/2024 auszuweiten. Parallel will die Aufsicht eine Anlassprüfung des veröffentlichten verkürzten Konzernzwischenabschlusses und Konzernzwischenlageberichts für das 1. Halbjahr 2025 einleiten.

Konzernabschluss 2024: Bilanzpositionen im Fokus

Für das Geschäftsjahr 2024 (01.12.2023 bis 30.11.2024) nennt die BaFin „konkrete Anhaltspunkte“ für mögliche Fehler. Ein Schwerpunkt sind Leasingverbindlichkeiten mit einem Buchwert von 65,5 Mio. EUR. Die BaFin nimmt zudem die im Anhang ausgewiesenen, korrespondierenden nicht diskontierten Zahlungsverpflichtungen in den Blick.

Zweitens prüft die BaFin die Angaben zu Nutzungsdauern bei als immaterielle Vermögenswerte aktivierten Entwicklungskosten. Der Buchwert dieser Position beträgt 29,4 Mio. EUR. Drittens richtet sich die Prüfung auf Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies mit einem Buchwert von 196,5 Mio. EUR. Nach Sicht der BaFin könnten diese Vermögenswerte wertgemindert gewesen sein, ohne dass ein erforderlicher Wertminderungsaufwand erfasst wurde.

Gerresheimer wird sondergeprüft

Die Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies betreffen die Sensile Medical AG, Olten (CH). Gerresheimer teilte am 10. Februar 2026 mit, dass im Konzernabschluss 2025 nicht zahlungswirksame Wertminderungen von rund 220 bis 240 Mio. EUR erwartet werden. Diese betreffen im Wesentlichen Technologie- und Entwicklungsprojekte der Sensile Medical AG; zudem nannte Gerresheimer unter anderem Wertminderungen von Vermögenswerten der Gerresheimer Moulded Glass Chicago Inc., Chicago.

Gerresheimer im Halbjahr 2025: Risiken und Umsatzabgrenzung

Die neue Anlassprüfung umfasst den Zeitraum 01.12.2024 bis 31.05.2025. Die BaFin sieht Anhaltspunkte, dass die Beurteilung bestimmter Risiken im Konzernzwischenlagebericht in Verbindung mit dem Konzernlagebericht 2023/24, insbesondere aufgrund der Finanzierung des Erwerbs von Bormioli Pharma, nicht mehr zutraf. Gerresheimer hatte im Halbjahresfinanzbericht 2025 Risiken aus Akquisitionen, Desinvestitionen und Kooperationen sowie das Liquiditätsrisiko unverändert zum Konzernabschluss 2024 als gering eingestuft; die BaFin hält diese Aufrechterhaltung für möglicherweise nicht mehr angemessen.

Darüber hinaus prüft die BaFin, ob Wertminderungen auf Vermögenswerte fehlerhaft unterblieben. Ein weiterer Schwerpunkt sind Bill-and-hold-Vereinbarungen. Die Aufsicht will klären, ob Umsätze bereits zum Halbjahr 2025 oder erst später hätten erfasst werden dürfen; damit verknüpft ist die Bilanzierung von Vorräten zum Stichtag 31.05.2025. Gerresheimer hatte am 22. Dezember 2025 bereits angekündigt, Umsätze aus Bill-and-hold umfassend zu korrigieren, im Konzernabschluss 2025 keine neuen Bill-and-hold-Umsätze zu berücksichtigen und künftig auf diese Praxis zu verzichten. Auch für unterjährige Finanzinformationen 2026 stellte Gerresheimer Anpassungen der Vorjahreswerte in Aussicht.

Gerresheimer erwartet, dass die BaFin die angekündigten Prüfungen einleitet, und kündigt vollumfängliche Kooperation an. Offen bleibt, ob und in welchem Umfang die Prüfungen Anpassungen in Abschluss, Anhang oder Lageberichten nach sich ziehen; Details dazu wurden bisher nicht genannt.

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