Eyemaxx wünscht Änderung der Anleihebedingungen

Die Österreicher haben eine Kapitalerhöhung zur Erhöhung des Eigenkapitals beschlossen. Allerdings benötigt Eyemaxx auch eine Änderung der Anleihebedingungen der drei jüngsten Bonds.

Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Insgesamt sollen bis zu 1.246.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie ausgegeben werden.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/23, 2019/24 sowie der Anleihe 2020/25 zu einer Gläubigerversammlung eingeladen werden, in der die Verpflichtung zur Einhaltung einer Eigenkapitalquote im Konzern gestrichen wird.

Damit entfiele das entsprechende etwaige Sonderkündigungsrecht. Aufgrund COVID-19-bedingter Projektabwertungen im Vergleich zu den bisherigen gutachterlich bestätigten Verkehrswerten, insbesondere bei Gewerbeimmobilien (am stärksten bei Hotelentwicklungen), könne tendenziell die Eigenkapitalquote im Konzern nicht unerheblich sinken, so Eyemaxx am Montagabend.

Damit die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Eigenkapitalquote im Konzern erhält, soll die Anforderung an die Eigenkapitalquote im Konzern bei allen ausstehenden Anleihen entfallen: Bei den Anleihen 2018/23 und 2019/24 besteht bisher die Regelung, dass bei Nichterreichen einer 20%igen Eigenkapitalquote ein Sonderkündigungsrecht besteht. Bei der Anleihe 2020/25 beträgt die Anforderung an die Eigenkapitalquote indes nur 15%.