Eyemaxx-Insolvenzverfahren: „Bitten alle Betroffenen, sich jetzt rechtzeitig um alle Dokumente zu kümmern“

Angesichts sowohl der neuen Ausgangslage im Insolvenzverfahren der Eyemaxx Real Estate als auch vor dem Hintergrund jüngster News sprach BondGuide ein weiteres Mal mit Frank Günther von One Square Advisors und Dr. Thorsten Kuthe von Heuking Kühn Lüer Wojtek. One Square wurde bereits zum gemeinsamen Vertreter der besicherten Anleihe Eyemaxx 2020/25 gewählt – jetzt geht es noch um die anderen beiden Anleihen.

BondGuide: Herr Dr. Kuthe, Herr Günther, letzte Woche verblüffte die kurze wie knappe Pressemeldung: Der Eyemaxx-Sanierungsvorschlag in Österreich ist gescheitert. Was heißt das denn für Gläubiger?
Günther: Der Sanierungsplan der Gesellschaft wurde zurückgezogen – und zwar von der Gesellschaft selbst. Die Plantagsatzung, also Gläubigerversammlung, Ende Januar in Österreich ist damit auch abgesagt. Hintergrund ist die auch für uns überraschende Insolvenz der Eyemaxx International Holding & Consulting, EMI, unter der viele der internationalen Beteiligungen der Eyemaxx hängen. Die EMI sollte einen Verkaufspreis von ca. 20 Mio. EUR bringen und war ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungsplans. Grund sei die Zahlungsunfähigkeit – offenbar wurden über Monate Sozialversicherungsbeiträge, Löhne etc. nicht gezahlt. Das wurde erst jetzt bekannt.

Kuthe: Das unterstreicht die Unseriösität des ursprünglichen Sanierungsplans der Eyemaxx, sofern sich das bewahrheitet. Heute unklar ist, ob die Zahlungsunfähigkeit weniger dramatisch war und durch eine Überbrückungsfinanzierung hätte behoben werden können.
Günther: Genau über diese Möglichkeit haben wir mit zwei institutionellen Investoren gesprochen, die dazu bereit gewesen wären und ein Termsheet vorgelegt hatten. Leider kam die Finanzierung nicht zur Umsetzung – da die Gesellschaft keine Sicherheiten stellen konnte oder wollte, statt dessen folgte jetzt der Insolvenzantrag der Eyemaxx International. Allerdings sind die Investoren bereit, nötigenfalls einen Massekredit zu stellen.

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BondGuide: Dabei hieß es doch, diese 20% Sanierungsquote nach österreichischem Insolvenzrecht seien ‚garantiert‘ – zumindest klang das so für Nichtfachleute.
Kuthe: Von garantiert konnte keine Rede sein. Das war schon von Anfang an rechtlich nicht der Fall und wie wir jetzt sehen, war diese in Aussicht gestellte Sanierungsquote nicht realistisch.

BondGuide
: Der Sachverhalt insgesamt ist nunmehr ein neuer. Müssen Sie mit Ihrer Planung noch einmal von vorn anfangen, wie man da jetzt heranzugehen hat?
Günther: Nein, jedenfalls nicht ganz. Es gibt weiterhin drei Töpfe, aus denen sich die Quote für die Anleihegläubiger speist. Der Topf für die besicherte Anleihe Eyemaxx 2020/25 ist ja definiert durch die Anleihebedingungen. Daran hat sich nichts geändert. Im zweiten Topf sind die nicht als Sicherheit dienenden Assets in Deutschland. Diese werden im Rahmen des deutschen Sekundär-Insolvenzverfahrens verwertet, auch daran hat sich nichts geändert. Und Topf Drei schließlich sind die restlichen Assets der Eyemaxx in Osteuropa und Österreich, die zum großen Teil unter der EMI hängen. Deren Wert und was davon jetzt bei den Anleihegläubigern ankommt, ist unklar.
Kuthe: Hinzu kommen noch mögliche Anfechtungs- und Schadenersatzthemen.

BondGuide: Wie glaubwürdig ist nach diesem Hin und Her noch die vermeintliche Besicherung der Anleihe 2020/25, die ja zu rund der Hälfte Grundbuch-besichert sein sollte?
Günther: Das prüfen wir gerade. Wir arbeiten uns durch alle Unterlagen und prüfen alle Verwertungsoptionen. Dabei arbeiten wir mit dem Sicherheiten-Treuhänder und mit den großen institutionellen Anleihegläubigern eng zusammen Eines lässt sich aber festhalten: Falls man die diversen Assets rasch und zeitnah losschlagen würde, wären vorhandene Wertstellungen ganz sicher nochmals deutlich gemindert. Deswegen prüfen wir ganz besonders diejenigen Optionen, die vorhandene Assets, speziell die Bestandsimmobilien, nicht noch weiter beschädigen und letzten Endes zu einer optimal realisierbaren Quote für alle Anleger führen.

BondGuide: Wie kann man die Höhe des Finanzierungsbedarfs eruieren, wenn sich scheinbar alle bisherigen Wertermittlungen, die Eyemaxx ja für den ursprünglichen Sanierungsplan vorlegte, in Luft auflösen? – mithin derzeit alles völlig nebulös ist.
Günther: Da muss man unterscheiden. Den Finanzierungsbedarf der Eyemaxx International aufgrund nicht gezahlter Löhne und dergleichen kann man relativ gut festmachen. Die haben mit dem eigentlichen Immobiliengeschäft erst einmal nichts zu tun. Und die Bestandsimmobilien wiederum haben keinen akuten Finanzierungsbedarf – den gibt es indes bei den Projektentwicklungen, wo man prüfen muss, ob es werthaltiger ist, wenn man das Projekt am Laufen hält und die späteren Werte hebt, wie es ja sicherlich von Seiten der Eyemaxx geplant war.

BondGuide: Gibt es jetzt, wo das Sanierungsverfahren in Österreich wie zunächst angedacht vom Tisch ist, neue Termine oder gar Deadlines, die Gläubiger beachten müssen?
Günther: Für die eingangs erwähnte besicherte Anleihe 2020/25 wurden wir ja bereits zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Insofern sind hierbei alle Forderungen von Anlegern, soweit sie sich gemeldet haben, hinterlegt – hier gibt es keinen weiteren Handlungsbedarf. Am 19. Januar soll auch die Wahl des gemeinsamen Vertreters der beiden anderen, unbesicherten Anleihen stattfinden. Dafür muss leider nochmals ein Sperrvermerk jedes Inhabers vorgelegt werden – zwei Tage Sperre der Depotposition reichen. Uns schon erteilte Vertretungsvollmachten behalten weiterhin ihre Gültigkeit. All diese Dokumente gibt es zum Download auf unserer Internetseite und wir bitten alle Betroffenen eindringlich, sich rechtzeitig darum zu kümmern.

Kuthe: Unter Corona-Bedingungen ist aktuell einmal mehr unklar, ob diese Gläubigerversammlungen physisch stattfinden können. Falls ja, raten wir allen, nicht persönlich zu erscheinen, sondern sich durch den Bevollmächtigen ihrer Wahl vertreten zu lassen, zumal dieser Event keinerlei Informationstermin ist, sondern eine simple Abstimmung zur Wahl.
Günther: Um es noch einmal klar zu sagen: Entweder findet die Wahl am 19. Januar statt, dann wird ein gemeinsamer Vertreter gewählt und vertritt fortan alle Anleger; findet sie Corona-bedingt nicht statt, muss man sich individuell vertreten lassen. Auch in diesem Falle gilt die uns erteilte Vollmacht, so dass z.B. wir für diese Gläubiger die Forderungen anmelden und im weiteren Verlauf vertreten können, bis es einen gemeinsamen Vertreter gibt.

BondGuide: Und wenn ich Forderungen schon über einen der anderen, die sich dazu beworben hatten, angemeldet habe?
Kuthe: Hier müssen Sie unterscheiden: Das eine ist die Wahl zum gemeinsamen Vertreter einer Anleihe, das andere die Forderungsanmeldung. Forderungen, die nicht über uns, sondern z.B. die SdK geltend gemacht wurden, sind angemeldet. Für die Wahl wiederum müssen Gläubiger, wie der Kollege schilderte, eben noch einmal aktiv werden. Und bitte rechtzeitig, denn mit den Feiertagen Anfang Januar weiß man nie genau, wie viele ‚Bankarbeitstage‘ sich die Hausbank für die Sperrvermerke ausbedingt.

BondGuide
: Bei der Wahl zum gemeinsamen Vertreter gibt es kein sog. Quorum von 50 oder 25%, richtig?
Kuthe: Korrekt, bei der Wahl zum gemeinsamen Vertreter reicht eine einfache Mehrheit. Ein Quorum wird benötigt für die Änderung von Anleihebedingungen: im ersten Anlauf 50% des vertretenen Anleihekapitals, im nötigenfalls zweiten die reduzierten 25%.

Frank Günther, One Square Advisors

BondGuide: Ist Dr. Müller eigentlich seit Bekanntgabe des Sanierungsplans nach österreichischer Lesart seither irgendwo aufgetaucht?
Günther: Bei der Gläubigerversammlung in Österreich, die als Videokonferenz stattfand, war er dabei. Er selbst hat allerdings kein Wort gesagt, sondern sich durch seinen Anwalt vertreten lassen.

BondGuide: Herr Dr. Kuthe, Herr Günther, dann halten wir fest: Für die Wahl zu dem oder den gemeinsamen Vertreter/n am 19. Januar müssen Betroffene noch einmal aktiv werden, um ihre Rechte für sich selbst, aber auch im Sinne aller bestmöglich vertreten zu lassen und zu sichern.

Interview: Falko Bozicevic

Fotos: LInke Seite Quelle Eyemaxx Real Estate AG