Die EUSOLAG European Solar AG informiert über Aussetzung der ersten Kuponzahlung: Allerdings beruhigt der Spezialist für den Aufbau eines Portfolios von Photovoltaik-Anlagen auch zugleich und teilt mit, dass es sich hierbei lediglich um ein technisches Problem handele, das von temporärer Natur sei.
Demnach führt EUSOLAG aus, dass technische Probleme zu einem kontrollierten Einbehalt von regulär heute erstmalig anstehenden Kuponzahlungen aller Anleihegläubiger der ausstehenden 6,25%-EUSOLAG-Anleihe 2022/27 (ISIN: DE000 A3MQYU 1) geführt haben.
Gemäß § 9 (1) (a) der Anleihebedingungen stellt ein Verzug der Zinszahlung von mehr als 30 Tagen einen Verzugsfall dar, der ein Kündigungsrecht ermöglicht.
Allerdings beabsichtige EUSOLAG den Default zu vermeiden und die ausstehenden Zinsen innerhalb der eingeräumten Frist von 30 Tagen nachzuzahlen.
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