Endspiel um Verwertungserlöse für Gläubiger der Deutsche Lichtmiete Gruppe

Die bestmögliche Befriedigung der Ansprüche aus der Insolvenzmasse der Deutsche Lichtmiete sei auch nach der gestrigen News oberstes Ziel.

Auch nach der gestrigen Ankündigung der NOVALUMEN GmbH, ihren Geschäftsbetrieb im kommenden Jahr solvent zu liquidieren, sei die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger nach wie vor das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens über die Deutsche Lichtmiete.

Dies betonte der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete-Gruppe, Rüdiger Weiß, unmittelbar nach der Ankündigung von NOVALUMEN, die Verwertungserlöse an den Insolvenzverwalter auszuschütten.

Die von NOVALUMEN für die Umsetzung der Liquidation entwickelte Verwertungslösung sehe eine gemeinschaftliche Vermarktung der Installationen und Leuchten mit den Direktinvestoren vor. Die gemeinsame Verwertung sei erforderlich, weil sich die für die Nutzung der Leuchten erforderlichen Installationen (Aufhängungen, Stromeinspeiser, etc.) sämtlich im Besitz von NOVALUMEN befänden.

Sobald ein Direktinvestor einen solchen Verwertungsauftrag erteilt habe, könne NOVALUMEN dem jeweiligen Kunden ein Angebot zum Verkauf der vermieteten Installationen unterbreiten. Kommt eine solche Verwertungsvereinbarung nicht zustande, will NOVALUMEN den Mietern anbieten, die alten Leuchten gegen neue auszutauschen. Die Direktinvestoren können in diesem Fall ihre Leuchten bei NOVALUMEN abholen und selbst verwerten.

Dasselbe Verwertungsangebot werde NOVALUMEN auch der LIGHT NOW AG unterbreiten. Die Verhandlungen mit Direktinvestoren und den Kunden stünden unter einem gewissen Zeitdruck, da der Insolvenzverwalter voraussichtlich bis Oktober 2024 für sämtliche Endkundenverträge die „Nichterfüllung“ erklären werde.

Deutsche Lichtmiete

Weiß betonte nach der Liquidationsankündigung von NOVALUMEN, dass beide Wege für die Mieter absolut rechtssicher seien: „Ganz egal, ob die Mieter die Leuchten auf Grundlage einer Einigung mit dem jeweiligen Direktinvestor erwerben, oder ob die das Angebot von NOVALUMEN annehmen, die betroffenen Leuchten auszutauschen. Sie gehen damit keine rechtlichen Risiken ein.“

Wegen der Austauschkosten erscheine daher im Sinne der Direktinvestoren, sich mit NOVALUMEN über einen Verkauf an die Endkunden zu einigen. Dies gelte umso mehr, als der Nachweis des Eigentums an den Leuchten nicht einfach sei, weil die Leuchten bei den Mietern in mehreren Metern Höhe unter Hallendecken hängen und nur mit einer Hebebühne erreicht werden können. 

Die NOVALUMEN-Liquidationserlöse flössen zunächst auf ein Treuhandkonto. Nach Angabe von NOVALUMEN ist mit Erlösen in Millionen-Höhe zu rechnen. Weiß geht davon aus, dass am Ende dieses Verwertungsprozesses nach Abzug der Verfahrenskosten ein Millionenbetrag an die Gläubiger der betroffenen Insolvenzverfahren im Deutsche Lichtmiete-Komplex fließen könne. Dies entspreche einem Vielfachen des höchsten Kaufpreises, der im Investorenprozess für die Deutsche Lichtmiete geboten worden war.

Entsprechende Forderungen von verschiedener Seite an die Insolvenzverwaltung, Leuchten ohne entsprechenden Nachweis auszuhändigen, seien eindeutig rechtswidrig. Nach vorliegenden Zahlen hat die insolvente Deutsche Lichtmiete rund 430.000 Leuchten an Direktanleger vermarktet, wovon allerdings nur rund 137.000 tatsächlich produziert worden waren. „Die restlichen rund 293.000 wurden also nie produziert“, so Weiß.

Deutsche Lichtmiete AG

Weitere Informationen erhalten Gläubiger der Deutsche Lichtmiete-Gruppe unter dem folgenden Link

Deutsche-Lichtmiete-Gruppe

Das Geschäftsmodell der Deutsche Lichtmiete-Gruppe bestand in der Produktion von Beleuchtungslösungen sowie deren Vermietung an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Insgesamt hat die Deutsche Lichtmiete Anleihen mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 130 Mio. EUR in Umlauf gebracht sowie 80 Mio. EUR Direktinvestitionen eingesammelt.

Beginnend mit dem 30. Dezember 2021 und noch einmal im März 2022 hatten insgesamt mehr als 20 Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete-Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Das zuständige Insolvenzgericht in Oldenburg hatte jeweils vorläufige Insolvenzverwalter bestellt: Rüdiger Weiß sowie Dr. Malte Köster.

WallnerWeiß

Die WallnerWeiß Unternehmensgruppe, bestehend aus wwp WallnerWeiß Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sowie den Gesellschaften für Unternehmenssanierung und Insolvenzverwaltung, ist mit 20 Standorten ein bundesweit auf Unternehmenssanierung spezialisierter und ausschließlich auf diesem Gebiet tätiger Kanzleiverbund. Rechtsanwalt Rüdiger Weiß wird seit 20 Jahren regelmäßig als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und war zuvor u.a. als Insolvenzverwalter für die erfolgreiche Sanierung des Fernsehherstellers LOEWE und des Metallunternehmens Dradura mit rund 1.200 Mitarbeitern verantwortlich.

Fotos: @Deutsche Lichtmiete Gruppe

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