Encavis emittiert 250 Mio. EUR Hybrid-Wandelanleihe

Foto @ Encavis AG

Der SDAX-notierte Wind- und Solarparkbetreiber Encavis AG (ISIN: DE000 609500 3) will neue Investorengelder einsammeln: Hierfür soll eine neue nachrangige und zeitlich unbefristete Wandelanleihe 2021/unbegr. über bis zu 250 Mio. EUR am Bondmarkt untergebracht werden.

Die Emittentin der Anleihe ist die Encavis Finance B.V., eine 100%ige Tochtergesellschaft der Encavis mit Sitz in den Niederlanden. Die nachrangigen Wandel-TSV mit zeitlich begrenztem Wandlungsrecht auf Encavis-Stammaktien werden von selbiger unbedingt und unwiderruflich auf nachrangiger Basis garantiert.

Der Hybrid-Wandler hat kein festes Rückzahlungsdatum und ist bis zum zehnten Geschäftstag vor dem 24. November 2027 (erster Zinsanpassungstag) in voll eingezahlte auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert der Gesellschaft wandelbar. Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich einen Aufschlag von 30 bis 35% auf den volumengewichteten Durchschnittspreis der Encavis-Aktien zwischen Auflegung und Preisfestsetzung haben.

Ab dem Valutatag bis zum ersten Zinsanpassungstag werden die Wandel-TSV voraussichtlich mit einem halbjährlich fälligen Kupon zwischen 1,625% und 2,125% p.a. verzinst. Anschließend lautet die Verzinsung auf den 5-Jahres-Mid-Swapsatz in EUR zzgl. einem Aufschlag von 10%.

Encavis kann sich unter bestimmten Bedingungen dafür entscheiden, alle oder einen Teil der Zinszahlungen auf kumulativer Basis aufzuschieben. Eine solche Nichtzahlung von Zinsen stellt keinen Verzugsfall oder eine sonstige Pflichtverletzung dar.

Die Wandel-TSV werden zu 100% ihres Nennbetrags begeben und können von Encavis erstmals mit Wirkung zum ersten Zinsanpassungstag und anschließend mit Wirkung zu jedem darauffolgenden Zinszahlungstag zu 100% ihres Nennbetrags zzgl. aufgelaufener und etwaiger ausstehender aufgeschobener Zinszahlungen zurückgezahlt werden. Die Gesellschaft hat zudem unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die Pflichtwandlung jederzeit an oder nach dem 14. Dezember 2025 und vor dem Ersten Zinsanpassungstag vorzunehmen.

Ausgabe- und Valutatag wird voraussichtlich der 24. November sein. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb eines Monats nach Valuta einen Antrag auf Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Der Emissionserlös wird zur Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien und Maßnahmen im Rahmen des Wachstumsprogramms „Fast Forward 2025“ zur Steigerung der Kapazität auf 3,4 GW bis 2025 sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet und kann nach IFRS als Eigenkapital ausgewiesen werden.

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