Ekosem-Anleger okayisieren Übertragungs-Deal

Notwendiges Quorum zur Beschlussfähigkeit erreicht genauso wie die Zustimmung zum Übertragungsplan – der Ausgang schien doch zu alternativlos für Ekosem.

Die Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar AG haben auf den zweiten AGV am 3. und 4. Juni mit deutlicher Mehrheit von 90,88 bzw. 92,49% für die Restrukturierung der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/27 (DE000 A1R0RZ 5) und der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/29 (DE000 A2YNR0 8) gestimmt. Dabei wurde auch das jeweils zur Beschlussfähigkeit notwendige Quorum von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen deutlich übertroffen.

Zur Abstimmung standen im Wesentlichen der Verkauf und die Übertragung der ausstehenden Schuldverschreibungen inkl. aufgelaufener Zinsen zu einem Kaufpreis in Höhe von 300 EUR je Schuldverschreibung mit einem Nennwert von 1.000 EUR.

Die Restrukturierung der Unternehmensanleihen war erforderlich vor dem Hintergrund der geplanten Zusammenführung der deutschen Holdinggesellschaft mit dem ausschließlich in Russland angesiedelten operativen Geschäft. Dieser Schritt wurde beschlossen, nachdem in den vergangenen Monaten sowohl in Deutschland als auch in Russland zunehmend Maßnahmen angekündigt und getroffen wurden, die die Aufrechterhaltung der Deutsch-Russischen gesellschaftsrechtlichen Konstruktion erschwerten bzw. unmöglich machten. Dies betrifft vor allem steuerliche Änderungen in Deutschland ebenso wie drohende wirtschaftliche Risiken in Russland.

Ekosem in Russland

Die von deutschen Gesellschaften gehaltenen Anteile an den russischen Zwischenholdings sollen im nächsten Schritt an eine russische Erwerbergesellschaft verkauft werden, deren Anteile im Wesentlichen von den derzeitigen Aktionären der Ekosem-Agrar AG gehalten werden. Für diesen Fall beschlossen die Anleihegläubiger auch einen Verzicht auf die Rückzahlungsoption im Falle eines Kontrollwechsels.

Stefan Dürr, Vorstand der Ekosem-Agrar AG: „Wir sind der Ansicht, dass die nun beschlossene Restrukturierung trotz ihrer Herausforderungen eine unter den aktuellen Umständen sinnvolle Lösung für die Anleihegläubiger ist. Die Zusammenführung der Holding mit den operativen Tochtergesellschaften in Russland ist der richtige Schritt, um das operative Geschäft zu sichern und den Fortbestand der Gruppe zu gewährleisten. Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit unseren Anleihegläubigern eine Lösung in dieser schwierigen Situation gefunden haben.“

Umsetzung und Zeitplan für den Verkauf und die Übertragung der Anleihen ist abhängig von mehreren Faktoren. Da keine Widersprüche zu Protokoll eingelegt wurden, sind keine Anfechtungsklagen zu erwarten. Allerdings müssen in Russland erst noch die notwendigen Vereinbarungen getroffen werden, um die Übertragung der Unternehmensanteile sicherzustellen. Im Vordergrund stehen hier Gespräche mit den finanzierenden Banken und Regierungsbehörden.

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