Ekosem-Agrar macht vom Zinsstundungsrecht bei Anleihe 2012/22 Gebrauch

Die gefassten Beschlüsse der AGV vom 30. Mai können derzeit aufgrund einer erhobenen Anfechtungsklage noch nicht vollzogen werden. Ekosem-Agrar hat aber einen Freigabeantrag gestellt.

Die Ekosem-Agrar AG hat nach Konsultation der e. Anleihe GmbH, des gemeinsamen Vertreters beider von der Gesellschaft emittierten Anleihen, und des Gläubigerbeirats der Gesellschaft beschlossen, von dem im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung am 30. Mai beschlossenen Recht Gebrauch zu machen, die Zahlung der am 7. Dezember 2022 fälligen Zinsansprüche der Gläubiger der ESA-Anleihe 2012/22 (DE000 A1R0RZ 5) in Höhe von 2,5% für ein Jahr zu stunden. Hierzu werde die Ekosem-Agrar AG mit Vollziehung der Beschlüsse der Anleihegläubiger die entsprechende Stundung erklären.

Die gefassten Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 30. Mai können aufgrund einer erhobenen Anfechtungsklage noch nicht umgesetzt werden. Die Gesellschaft habe aber einen Freigabeantrag gestellt, über den das OLG Karlsruhe erst- und letztinstanzlich spätestens bis Ende November 2022 entscheiden soll.

Die Gesellschaft gehe davon aus, dass die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 30. Mai noch vor dem Fälligkeitstermin am 7. Dezember vollzogen werden können.

Auch wenn die Vollziehung der Beschlüsse erst nach diesem Termin erfolgen sollte, wird eine Rückzahlung der ESA-Anleihe 2012/22 erst nach Ablauf des Verlängerungszeitraums erfolgen und die Zinszahlung für den Zeitraum vom 7. Dezember 2021 bis zum 6. Dezember 2022 ausgesetzt.

Die Stundung der Zinsansprüche ist erforderlich, da in dem weiterhin schwierigen politischen Umfeld der Transfer der Liquidität aus Russland nicht möglich ist.

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