Ekosem-Agrar bei Freigabeverfahren in Karlsruhe erfolgreich

Gegen die Beschlüsse der AGV Ende Mai lief noch eine Anfechtungsklage. Das OLG Karlsruhe hat Ekosem-Agrar nun aber einen Freigabebeschluss erteilt.

In dem von der Ekosem-Agrar AG eingeleiteten Freigabeverfahren hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Freigabebeschluss (Az. 1 AktG 1/22) festgestellt, dass die Anfechtungsklage, die gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 31. Mai 2022 der ESA-Anleihe 2019/24 (DE000 A1R0RZ 5) rechtshängig ist, der Vollziehung dieser Beschlüsse nicht entgegensteht.

Das OLG Karlsruhe hat seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass die erhobene Anfechtungsklage offensichtlich unbegründet sei.

Somit können nun sowohl die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2012/22 (DE000 A1MLSJ 1) vom 30. Mai 2022 als auch die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2019/24 vom 31. Mai 2022 unverzüglich vollzogen werden.

Damit werden dann auch die beschlossenen Änderungen der jeweiligen Anleihebedingungen wirksam.

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