Eilmeldung: Kontrollwechsel bei Motorradschmiede KTM – Folgen für Inhaber der Anleihe 2012/17

Juristische Querlage bei KTM

Die kontrollierende Aktionärin der österreichischen Motorradschmiede KTM, Cross Industries, wird auf BF Holding verschmolzen – ein Sonderkündigungsrecht werde jedoch nicht ausgelöst, sagt KTM.

Die Verschmelzung wurde mit Wirkung zum 2. Juni in das Firmenbuch eingetragen. Cross als übertragende Gesellschaft wird durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die BF Holding AG übernehmende Gesellschaft verschmolzen (Gesamtrechtsnachfolge).

Nach Maßgabe der Anleihebedingungen trete damit – „eigentlich“ – ein Kontrollwechsel in Kraft: Im Zuge der Covenants (Kreditklauseln) stünde Anleiheeignern damit ein Sonderkündigungsrecht zu.

Allerdings führt KTM an, dass Stefan Pierer die Cross Industries weiterhin kontrolliere und außerdem die Transaktion „zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Fähigkeit von KTM“ führe, ihre Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen zu erfüllen – konstatiert KTM im Zuge einer Pressemitteilung. Das Sonderkündigungsrecht werde demnach also nicht ausgelöst.

Sagt KTM. Die Anleihe 2012/17 im Volumen von 75 Mio. EUR, verzinst mit 4,375%, steht aktuell bei 104%. Anleihegläubiger dürften somit mehrheitlich ohnehin kein großes Interesse an einer juristischen Aufarbeitung eines potentiellen Sonderkündigungsrechts haben, selbst falls die Argumentation nicht vollständig wasserdicht sein sollte. Die Anleihe bietet noch 1,5% per annum bis zur Endfälligkeit.