Der Insolvenzverwalter der Deutschen Lichtmiete (DLM), Rüdiger Weiß, leitet mehrere Klageverfahren gegen die damaligen Wirtschaftsprüfer in die Wege.
Es gehe um Schadenersatz i.H.v. 16 Mio. EUR. Grundlage sei ein unabhängiges Gutachten der Beratungsgesellschaft ‚EY Parthenon‘. Dieses Gutachten bestätige, dass die Deutsche Lichtmiete AG und ihre drei operativen Tochtergesellschaften bereits zum 31. Dezember 2019 verpflichtet gewesen waren, Insolvenzanträge zu stellen. Trotzdem hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die DLM-Jahresabschlüsse für das Jahr 2019 ohne Beanstandungen testiert.
Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass bei den Gesellschaften der DLM-Gruppe spätestens zu diesem Zeitpunkt keine positive Fortbestehensprognose mehr bestanden habe. Die DLM-Jahresabschlüsse für 2019 sind damit unwirksam – und entsprechend alle Jahresabschlüsse im Folgejahr.
„Nach geltendem Recht ist deshalb die beklagte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verpflichtet, den DLM-Gläubigern den dadurch entstandenen Insolvenzverschleppungsschaden zu ersetzen“, erklärt Weiß nach Einleitung der Klage. „Außerdem ist anerkannt, dass ein ‚Ponzi-System‘ wie das der DLM-Gruppe per se zur Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Gesellschaften führt.“
Weiß beabsichtige, die Klageverfahren bis Ende dieses Jahres auf die fehlerhafte Testierung der Jahresabschlüsse für die drei Direktinvestitionsgesellschaften der DLM-Gruppe auszuweiten. Dadurch werde sich die Klagesumme auf 28 Mio. EUR erhöhen.
Die Klageschrift führe aus, dass die beklagten DLM-Wirtschaftsprüfer verpflichtet gewesen wären, die Gesellschaften jeweils auf die Insolvenzreife hinzuweisen.
Insbesondere wussten sie demnach (oder hätten müssen) aufgrund der Konsolidierung innerhalb der Gruppe, dass die hohen Umsätze zwischen den einzelnen Gesellschaften keine echte Ertragskraft bedeuteten
Über den weiteren Verlauf der Klageverfahren entscheide das Gericht. Den Verfahren sei jeweils ein Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren vorgeschaltet.
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