Der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete AG (DLM), Rüdiger Weiß, hat DLM-Gründer Alexander Hahn auf Schadenersatz verklagt.
Der Streitwert der aktuellen Klage betrage 1,65 Mio. EUR. Derzeit ermittelt der Insolvenzverwalter zusätzliche Haftungsansprüche in voraussichtlich zweistelliger Millionenhöhe.
Das Landgericht Oldenburg habe bereits die Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren bewilligt.
Bei der bestehenden Klage geht es um ein Darlehen i.H.v. 1,65 Mio. EUR, das Alexander Hahn in seiner Funktion als damaliger Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG an das DLM-Konzernunternehmen „Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH“ vergeben hatte. Insolvenzverwalter Weiß erkannte darin eine „nicht nachvollziehbare und folglich ungerechtfertigte Darlehensvergabe“, weil Hahn das Darlehen „für nicht existierende, weil zu keinem Zeitpunkt produzierte Wirtschaftsgüter“ vergeben hatte.
Indem das Landgericht nun dem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben hat, geht das Gericht davon aus, dass die Klage hinreichende Erfolgsaussichten habe.
Vor wenigen Tagen hatte Weiß bereits Ansprüche gegen die ehemalige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend gemacht. Weiß beabsichtige, die Klageverfahren bis Ende dieses Jahres auf die fehlerhafte Testierung der Jahresabschlüsse für die drei Direktinvestitionsgesellschaften der DLM-Gruppe auszuweiten. Dadurch werde sich die Klagesumme auf 28 Mio. EUR erhöhen.
Die Klageschrift führe aus, dass die beklagten DLM-Wirtschaftsprüfer verpflichtet gewesen wären, die Gesellschaften jeweils auf die Insolvenzreife hinzuweisen.
So hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die DLM-Jahresabschlüsse für das Jahr 2019 ohne Beanstandungen testiert.
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