Deutsche Bildung Studienfonds: Abstimmungen mit Nachbesserungsbedarf, Stockfehler bei Beschlussfassung

Das Teilnahmequorum bei der jüngeren Anleihe wurde verpasst – es geht zum Nachsitzen für die DB Studienfonds II. Ferner hat sich beim schon erreichten Beschluss ein Umsetzungsfehler eingeschlichen. Auch da gilt: nochmal von vorne.

Die Komplementärin der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat die Ergebnisse der Abstimmungen ohne Versammlung (AoV) im Zeitraum vom 3. bis 10. Dezember für die begebenen Anleihen bekannt gegeben.

In der Anleihe 2016/26 (DE000 A2AAVM 5) wurde das Quorum von 50% der Schuldverschreibungen deutlich überschritten, und der zur Abstimmung gestellte Beschlussvorschlag wurde mit überwältigenden 99,2% angenommen.

Im Parallelbeschluss zur Anleihe 2017/27 (DE000 A2E4PH 3) wurde das Quorum zur Beschlussfähigkeit hingegen knapp verfehlt. Beide Beschlüsse werden nur gemeinsam wirksam.

Die Emittentin plant für die Anleihe 2017/27 kurzfristig eine zweite Gläubigerversammlung in Präsenz, die im Januar stattfinden soll. Für diese Versammlung gilt gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein reduziertes Quorum von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen, das in der bisherigen Abstimmung deutlich überschritten wurde.

DB Studienfonds 2016/26