Seit dem 8. Juni ist die Unternehmensanleihe des Herstellers und Betreibers von Biogasanlagen BKN biostrom AG an der Mittelstandsbörse Deutschland ohne Begründung durch das Unternehmen vom Handel ausgesetzt. BKN kündigte in der Folge die zügige Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung zur Aufklärung des Sachverhalts an.
Finanzkreisen zufolge könnte mit einem Ausfall der Anleihe zu rechnen sein. So habe BKN etwa die am 6. Juni erstmals fällige Zinszahlung in Höhe von 7,5% des platzierten Anleihevolumens von bis zu 25 Mio. EUR bislang noch nicht an die Anleihegläubiger bezahlt. Sollte das tatsächlich der Fall sein, bleiben BKN laut Anleihebedingungen ab Zahlungstermin 20 Tage, um den ausstehenden Betrag zu leisten. Bei Nichtzahlung oder nachträglicher Verzögerung steht den Anleiheinhabern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das in der Regel als Ausfall der Anleihe gewertet werden dürfte.
Der mehrfach besicherte, fünfjährige BKN-Bond wurde zuletzt zu 55% gehandelt. Ein gültiges Folgerating liegt weder für BKN noch für die Anleihe vor.