Aves One empfiehlt Annahme des Delisting-Erwerbsangebots

Foto @ Aves One AG

Vorstand und Aufsichtsrat der Aves One AG empfehlen die Annahme des Übernahmeangebots im Rahmen des bevorstehenden Delistings: Danach hat der Bestandshalter langlebiger Rail-Assets nach eingehender Prüfung seine Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot einer von Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners kontrollierten Gesellschaft veröffentlicht.

Darin empfehlen beide Gremien allen Aves One-Aktionären das Angebot anzunehmen und ihre Aves One-Aktien einzureichen. Die Annahmefrist läuft bis zum 16. Februar 2022 (24 Uhr MEZ).

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das geplante Delisting der Aves One. Beide Gremien gehen davon aus, dass ein Delisting für Aves One vorteilhafter ist als die Fortführung der Börsennotierung.

Das Delisting wird Aves One insbesondere in die Lage versetzen, Entscheidungen mit einer langfristigeren Perspektive zu treffen, unabhängig von den Erwartungen der Investoren und den besonderen Vorschriften, denen börsennotierte Unternehmen unterliegen. Außerdem führt das Delisting zu einer Reduzierung von Transparenzanforderungen und zur Verringerung der Verwaltungskosten.

„Wir unterstützen das Delisting-Erwerbsangebot, da es aus unserer Sicht im besten Interesse unseres Unternehmens und seiner Stakeholder ist. Bislang haben rund 88% unserer Aktionäre ihre Aktien an die Bieterin übertragen. Diese hohe Zustimmung bestätigt die Attraktivität des Angebotspreises […]“, kommentiert Aves-One-Vorstand Tobias Aulich.

Foto: © M. Schuppich – stock.adobe.com

Zur Annahme des Angebots ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Depotbank erforderlich. Mit Wirksamwerden des Delistings werden die Aves One-Aktionäre keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt für Aves One-Aktien erhalten.

Die Stellungnahme der Aves One AG zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) steht auf der Unternehmensseite unter zum Download zur Verfügung.

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