Aufbau der Fronten gegen die Deutsche Lichtmiete

Deutsche Lichtmiete® Finanzierungsgesellschaft mbH-unternehmensanleihe

Anlegervertreter und -schützen bringen sich dieser Tage in Stellung gegen die Deutsche Lichtmiete. Noch ist unklar, ob es sich um ein Schneeballsystem handelte und wer in welcher Konstellation für entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Ein Kommentar von Falko Bozicevic

Eines vorweg: Bis zum Beleg, dass etwas nicht korrekt lief bei der Lichtmiete u/o dem Vertrieb ihrer Anlagevehikel, gilt – auch wenn es derzeit bereits schwerfällt – weiterhin noch die Unschuldsvermutung.

One Square Advisors, mit Abstand Marktführer bei Anleihegläubigervertretungen, hat vorgestern öffentlich alle Betroffenen aufgerufen, sich zu registrieren und vorzugsweise hinter OSA als noch zu wählenden gemeinsamen Vertreter der Anleiheinvestoren zu versammeln.

Die Münchner haben derzeit viel zu tun: One Square ist u.a. auch im Casus Eyemaxx Real Estate aktiv. Aufgrund der zahlreichen noch völlig nebulösen Umstände verspricht dieser Betätigung wohl auf Jahre hinaus.

Bei der Lichtmiete wahrscheinlich kaum weniger. Besonders skurril: Erst im Sommer noch gewann die Deutsche Lichtmiete den Award für Nachhaltigkeitsprojekte des DISQ Deutsches Institut für Service-Qualität in der Kategorie „Dienstleistung – Beratung“. Nach dem Wachstumschampion, Sustainability Heroes Award, Bundespreis Ecodesign und TOP Innovator 2021 ist das für den Marktführer für Light as a Service (LaaS) in Europa die fünfte Auszeichnung für sein nachhaltiges, erfolgreiches Geschäftsmodell innerhalb eines Jahres.

Nachhaltigkeitspreis: Das war im Sommer 2021

Zumindest in der Theorie. Natürlich ist keiner der Award-Ausschreibenden ein Wirtschaftsprüfer oder gar Ermittler. Und selbst beide Letztere sind gegen gutgemachten Betrug meist nicht gefeit. Ebenfalls theoretisch gesprochen, falls es sich so erweisen sollte.

Dem Vorwurf nach wurden mit den Einnahmen aus Anlagevehikeln der Lichtmiete – Genussschein, Direktinvestment und vier börsennotierte Unternehmensanleihen – nicht etwa die ausgelobten Licht-Miet-Projekte finanziert, sondern Finanzlöcher revolvierend gestopft, um einen regulären Geschäftsbetrieb möglichst lange nach außen hin vorgeben zu können, so Dr. Walter Späth, Rechtsanwalt und Namensgeber der Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin, der ebenfalls zu einer Interessenbündelung aufruft.

Problem bei vermeintlichen Schneeballsystemen ist natürlich zunächst ihr Nachweis. Dazu wie auch beim zuständigen Wirtschaftsprüfer müsste Vorsatz u/o Sittenwidrigkeit festgestellt werden, was zu häufig ein Ding der Unmöglichkeit ist.

Deutsche Lichtmiete AG

Dunkle Ecken in hinteren Winkeln?

Da die Versicherungen der Verantwortlichen bei Betrug nicht einspringen, haften diese persönlich. Erfahrungsgemäß jedoch haben vorausschauend handelnde Nepper Privatvermögen gegen spätere Zugriffe rechtzeitig in Sicherheit gebracht, z.B. durch Schenkungen oder Übertragungen. Andernfalls wären es törichte Amateurbetrüger, häufig Ersttäter ohne Erfahrungen. Spätestens bei der zweiten Kriminalinsolvenz passiert ein derartiger Anfängerfehler nicht mehr.

Auch der Zugriff auf die Vermittler von Anlagevehikeln – im Falle Deutsche Lichtmiete ein Thema, da zumindest die Anleihen als Eigenemission liefen, also mit Vermittlern, nicht aber Banken – ist beinahe nicht möglich. Auch hier müsste Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass auch sie getäuscht wurden, obgleich natürlich Vermittlungsprovisionen von 3 bis 5% sowohl ungewöhnlich waren wie auch stutzig hätten machen können – eher sollen. Üblich sind rund 1% plus minus Verhandlungsgeschick. Aber diese Feinheiten müssen nun Juristen klären. Selbst im Falle einer Verklagung eines Vermittlers dürften kaum 100+ Mio. EUR zu holen sein und nach meinem persönlichen Empfinden träfe es die Falschen, denn auch hier gilt bis zum Beleg des Gegenteils die Unschuldsvermutung.

So oder so: Dieser völlig überflüssige Fall wird Aufräumarbeiten von vielen Jahren nach sich ziehen.