Auch RAMFORT benötigt AGV: LZ-Verlängerung, Zinsverzicht, Besicherungsfreigabe

Die RAMFORT GmbH werde kurzfristig die Gläubiger der 6,75% p.a. Anleihe 2021/26 (DE000 A3H2T4 7) zu einer AGV einladen.

Es geht um eine Stimmabgabe über die Änderung der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen, und zwar insbesondere hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit durch Verschiebung des Rückzahlungstermins um zwei Jahre auf den 15. März 2028 und den Verzicht auf Verzinsung der Schuldverschreibungen bis zum 15. März 2028.

Außerdem soll insbesondere über die Freigabe der Besicherung der Schuldverschreibungen abgestimmt werden.

Der derzeit ausstehende Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen beträgt ca. 5,5 Mio. EUR.

Ramfort 2021/26

Ramfort 2021/26

Mit den geplanten Änderungen bezwecke die RAMFORT GmbH insbesondere, ihre Projektgesellschaften stabil zu halten, um das Potential ihrer Objekte weiter zu heben. Dann könne die Möglichkeit geschaffen werden, die Objekte bei einer Erholung des Immobilienmarktes zu realisieren, sodass die RAMFORT GmbH die Schuldverschreibungen bei Endfälligkeit vollständig zu 105% des Nennwertes zurückführen könne.

Daher werde die RAMFORT GmbH alle Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung im Sinne von § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes („SchVG“) im Abstimmungszeitraum von voraussichtlich 0 Uhr MEZ am 28. Februar bis 2400 Uhr am 2. März einladen.

Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Webseite der RAMFORT GmbH veröffentlicht.

Es dürfte nicht lange dauern, bis die SdK ein Mailing zum Sachverhalt herausschickt.

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