ACCENTRO: keine Anfechtungsklagen gegen Vollziehung der Refinanzierung

Die ACCENTRO Real Estate AG habe die Bestätigung des zuständigen Gerichts erhalten, dass keine Anfechtungsklagen gegen die geplante Refinanzierung vorlägen.

Bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist am 13. Februar 2023 keine Anfechtungsklagen gegen die Vollziehung der Refinanzierung der Anleihe 2020/23 (Volumen 250 Mio. EUR) erhoben worden seien.

Mit Ausnahme der Bestellung einer Sicherheit durch eine Portfoliogesellschaft können aus Sicht der ACCENTRO Real Estate AG mit jetzigem Stand alle Bedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der Refinanzierung zeitnah erfüllt werden.

Die ACCENTRO Real Estate AG stehe aktuell in Verhandlungen mit der Geschäftsführung der entsprechenden Portfoliogesellschaft und tue weiterhin alles dafür, die Refinanzierung sehr zeitnah umzusetzen.

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