2te AGV bei Metalcorp : „Wir müssen manövrierfähig bleiben – dann kommen wir den Gläubigern gerne so weit wie möglich entgegen“

Am 18. November geht es auf der 2ten AGV der Metalcorp Group zunächst um das Erreichen einer Präsenz von 25%, in zweiter Linie um die Zustimmungsfähigkeit (75%) der Beschlussvorschläge. BondGuide ließ sich die Punkte in einem weiteren Gespräch mit CEO Carlos Leite erläutern.

Herr Leite, die kürzliche erste AGV Ende Oktober erreichte erwartungsgemäß nicht das erforderliche Repräsentanz-Quorum von 50%, aber gute 28,6%. Konnte Metalcorp denn größere Investorengruppen identifizieren und direkt mit ihnen sprechen?
Ja, wir sind mit verschiedenen größeren Investorengruppen in konstruktiven Gesprächen. Die hohe Anmeldequote der Abstimmung ohne Versammlung stimmt uns sehr zuversichtlich, dass die zweite Gläubigerversammlung am 18. November 2022 beschlussfähig sein wird.

Die SdK hatte ja noch recht spät Gegenvorschläge zu allen Tagesordnungspunkten eingereicht. Bei welchem gibt es den größten Dissenz?
Wir begrüßen den Gegenantrag der SdK und haben Verständnis für die unterschiedlichen Forderungen. Unüberbrückbare Differenzen sehen wir hier nicht. Was für die Metalcorp Group leistbar ist, wird gerade durch eine Plausibilisierung unserer Liquiditätsplanung überprüft. Sobald das Ergebnis vorliegt, werden wir sowohl mit der SdK als auch den anderen Gläubigern in den Dialog treten.

U.a. fordert die SdK eine ‚ereignisbezogene Teilrückzahlung‘ der ausgelaufenen Anleihe, sobald Bauxit-Vorräte aus Guinea erfolgreich ausgeschifft werden konnten. Klingt doch eigentlich recht plausibel oder nicht?
Wir stehen Teilrückzahlungen offen gegenüber. Es ist ja auch in unserem eigenen Interesse, so bald wie möglich Teile des fälligen Anleihevolumens oder idealerweise wie geplant alles zurückzuzahlen. Dennoch müssen wir manövrierfähig bleiben und warten auch hier die Plausibilisierung unserer Finanzplanung ab, kommen den Gläubigern aber gerne so weit wie möglich und sinnvoll entgegen.

Stranggießerei beim Berliner Aluminiumwerk BAGR

Vieles dreht sich außerdem um Besicherungen und einen Treuhänder. Können Sie es allen Interessierten so erläutern, dass man versteht, was Sie sich vorstellen und was die SdK sich vorstellt in diesem Punkt?
Es finden fortlaufend Gespräche zwischen den Gläubigergruppen, den Beratern und uns statt. Zu den Gegenvorschlägen der SdK gehören auch eine Gleichbehandlungspflicht mit den Inhabern der Anleihe 2021/26 und die bereits gewährte Besicherung in Form der Anteile an der Metalcorp Group S.A., die in die Anleihebedingungen aufgenommen werden soll. Dies ist nur eine Verdeutlichung oder Herausstellung der bereits im Prospekt der 26er Anleihe geschaffenen Fakten.

Wenn man den Zinssatz der jetzt abgelaufenen 2022er Anleihe erhöht, könnte dies nicht auch Begehrlichkeiten bei Inhabern der bis 2026 laufenden Metalcorp-Anleihe auf den Plan rufen?
Wir hatten in der Aufforderung zur Stimmabgabe eine Verzinsung auf Niveau der Anleihe 2021/26 als eine Art Kompensation vorgeschlagen. Der Kupon muss für uns leistbar bleiben. Unser Augenmerk liegt zurzeit auf der erfolgreichen Prolongation der 22er Anleihe.

Die SdK stellt sich eine Erhöhung des Kupons auf 10,5% p.a. vor – einiges über ihrem eigenen Vorschlag. Ist das nicht etwas pingelig vor dem Hintergrund, dass doch sicherlich allen Investoren an einer Einigung gelegen sein muss?
Wir verstehen das Bedürfnis nach risikoadäquater Kompensation und sehen dies keineswegs als ‚pingelig‘ an. Wir werden mit der SdK sachbezogen über das Machbare sprechen.

Von der Schutzgemeinschaft wird auch ein sog. gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen, namentlich Dr. Tobias Moser von DMR Moser Degenhart Ressmann. Ist das ein abstimmungsfähiger Vorschlag oder präsentiert die Metalcorp einen eigenen designierten Favoriten?
Wir haben uns ja bereits mit der Aufforderung zur Stimmabgabe für die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, der den Anleihegläubigern eine einheitliche Stimme gibt, ausgesprochen. Auch hier begrüßen wir den Vorschlag der SdK.

Wie darf man sich die Gespräche im Vorfeld der entscheidenden 2ten AGV konkret vorstellen: Kommt man da der SdK in einem der Punkte etwas entgegen, um einen anderen Ihnen wichtigeren Punkt durchzubekommen?
Letztendlich muss im Interesse aller eine tragfähige sowie vor allem gang- und leistbare Lösung gefunden werden. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.

Generell ist ja die Frage, ob Sie Gegenanträge überhaupt noch berücksichtigen müssten – das Quorum von knapp 29% bei der ersten AGV hätte ja bereits ausgereicht als Präsenz für die zweite. Haben Sie im Zuge dessen schon die Zustimmungsfähigkeit für Ihre eigenen Vorschläge ausgelotet?
Für die Beschlussfähigkeit gilt in der 2ten Gläubigerversammlung ein Quorum von 25%. Allein das Quorum zu erreichen, genügt für eine erfolgreiche Umsetzung der Beschlüsse jedoch nicht. Für die vorgeschlagene Laufzeitverlängerung und Kuponerhöhung bedarf es der Zustimmung von 75% der angemeldeten Stimmen, also einer qualifizierten Mehrheit. Wir haben die Forderungen für eine Zustimmung aus den Gesprächen mit den Anleiheinvestoren und deren Vertretern gehört und arbeiten intensiv an einer für alle Seiten tragfähigen Lösung.

Carlos Leite

Was sollten Anleger:innen beachten, wenn sie auf der 2ten AGV in ca. zwei Wochen abstimmen möchten? – noch herrscht kein Zeitdruck.
Wir haben gelernt, dass das Dringlichste die rechtzeitige Anforderung der Sperrbescheinigungen ist. Die Banken haben aktuell immer noch längere Bearbeitungszeiten. Deshalb sollten sich die Anleger frühzeitig darum kümmern. Wir möchten jeden bitten, der nicht persönlich an der 2ten Gläubigerversammlung teilnehmen kann oder möchte, einem selbst ausgewählten Dritten oder dem von der Metalcorp Group benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht mit Weisungen zur Abstimmung zu erteilen. Alle erforderlichen Formulare sind auf unserer Webseite unter https://metalcorpgroup.com/ unter der Rubrik „Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2017/2022“ zu finden.

Herr Leite, ganz herzlichen Dank ein weiteres Mal.

Interview: Falko Bozicevic

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