SoWiTec und SdK: ohne Gegenwind bei kommender virtueller AGV

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Die SoWiTec group GmbH und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ziehen in puncto Anleiherestrukturierung gemeinsam an einem Strang: Danach empfiehlt der EE-Spezialist den gemeinsam abgestimmten Ergänzungsverlangen und Gegenanträgen der SdK bei der kommenden Gläubigerabstimmung vollumfänglich zuzustimmen.

Die Ergänzungsverlangen und Gegenanträge seien demzufolge zwischen der SoWiTec group GmbH und der SdK abgestimmt worden; sie werden den Inhabern der umlaufenden 6,75%-SoWiTec-I-Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000 A2NBZ2 1) in der kommenden Abstimmung ohne Versammlung vom 11. bis 13. November 2023 zum Entscheid vorgelegt.

Die Ergänzungsverlangen und Gegenanträge der SdK beinhalten u. a.:

  • Erhöhung des Zinssatzes ab dem 8. November 2023 (einschließlich) von 6,75 auf 8,0% p.a. sowie eine automatische Anpassung an den Zinssatz der Anleihe 2023/28 (ISIN: DE000 A30V6L 2), falls dieser auf mehr als 8,0% p.a. erhöht werden sollte;
  • Ausschüttungsverbot gegenüber den Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen bis zur vollständigen Tilgung und letzten Zinszahlung für die Anleihe 2018/23; dies schließt auch die Rückzahlung von Darlehen des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel oder einer ihm nahestehenden Person mit ein;
  • Sicherstellung der bestehenden Besicherung der Anleihe 2018/23 durch Verpfändung von 38% des Stammkapitals der SoWiTec operation GmbH;
  • Teilrückzahlungen von 763.400 EUR zum 8. Mai 2024, von 1.526.800 EUR zum 8. November 2024, von 2.290.200 EUR zum 8. November 2025 sowie in bestimmten weiteren Fällen;
  • Verzicht auf Kündigungsrechte mit zeitlicher Begrenzung bis zum 8. Mai 2024.


Darüber hinaus werden SoWiTec teilnehmenden Anleihegläubigern der Anleihe 2018/23 einen Betrag in Höhe von 0,5% des ausstehenden Nennwerts erstatten, der zur Abstimmung angemeldet wird, mindestens jedoch 75 EUR pro Depot, wobei die Zahlung der Teilnahmevergütung unter dem Vorbehalt des Erreichens des für eine Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen erforderlichen Quorums, mithin 50% der ausstehenden TSV in der Abstimmung ohne Versammlung bzw. 25% der ausstehenden TSV in einer etwaigen zweiten AGV, steht. Zudem sei eine finanzielle Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel vorgesehen.

SoWiTec GROUP ANL. 2018/23 (WKN: A2NBZ2)

Die vollständigen Ergänzungsverlangen und Gegenanträge der SdK sowie weitere Unterlagen zur Abstimmung ohne Versammlung sind auf der IR-Webseite der Gesellschaft verfügbar.

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