One Square Advisory: erhebliche Zweifel am Sanierungswillen des HPI-Vorstands

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Kritik an weiterer Anleihegläubigerversammlung der HPI AG: Für den gemeinsamen Anleihevertreter, der One Square Advisory Services, ist es nicht nachvollziehbar und unverständlich, warum der finanziell angeschlagene Anbieter von IT-Infrastrukturlösungen bei der neuerlichen AGV bewusst auf das Recht verzichtet, eine sogenannte zweite Versammlung mit niedrigerem Quorum für die Beschlussfähigkeit einzuberufen.

Nach der verpatzten ersten Gläubigerabstimmung ohne Versammlung lädt die HPI AG zur Abwendung der eigenen Insolvenz erneut zu einer AGV ihrer bestehenden 5,0%-Wandelanleihe 2011/24 (ISIN: DE000 A1MA6Z 2) am 22. August 2024 um 10 Uhr in das The Westin Grand Hotel nach München.

Diese AGV soll ausdrücklich keine zweite, sondern eine neue erste Gläubigerversammlung sein und setzt somit erneut für eine grundsätzliche Beschlussfähigkeit ein gesetzliches Mindestquorum von mindestens 50% des ausstehenden Anleihekapitals voraus. In der ersten Abstimmung wurde das Quorum mehr als deutlich verfehlt und die Versammlung war nicht beschlussfähig.

Für One Square ist es insofern nicht nachvollziehbar und unverständlich, warum die Gesellschaft bewusst auf das Recht verzichtet, eine sogenannte 2. AGV mit einem niedrigeren Quorum für die Beschlussfähigkeit von nur 25% einzuberufen; vielmehr nehme HPI bewusst das Risiko in Kauf, dass auch die neuerliche Versammlung an der mangelnden Präsenz scheitert. Auch an den Beschlussvorschlägen habe sich nichts geändert.

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Im Vorfeld der ersten Abstimmung habe der gemeinsame Vertreter die Gesellschaft zudem aufgefordert, Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine Beurteilung der Beschlussvorschläge erlauben und es ermöglichen, das durch den Debt-to-Equity-Swap in Aussicht gestellte Wertaufholungspotenzial zu bewerten. Dieser Informationspflicht sei die Gesellschaft nicht nachgekommen.

Vor diesem Hintergrund bestehen beim gemeinsamen Vertreter erhebliche Zweifel an dem Sanierungswillen des HPI-Vorstands; er habe den Vorstand daher ausdrücklich auf die Risiken und die potenzielle Haftung im Falle einer mutwillig herbeigeführten Insolvenz hingewiesen. Der gemeinsame Vertreter ist nach wie vor bereit, eine weitere Stundung auszusprechen, um den Anleihegläubigern eine Entscheidung zu ermöglichen.

Mangels fehlender, entscheidungsrelevanter Informationen und erheblichen Zweifeln am Sanierungswillen des Vorstands sowie um mögliche Vermögensverschiebungen zu vermeiden, sehe sich der gemeinsame Vertreter aktuell jedoch nicht mit den notwendigen Informationen ausgestattet, um eine weitere Stundung oder eine Empfehlung für die Anleihegläubiger auszusprechen.

HPI AG: - Möglicher Zusammenschluss der HPI AG mit der Telecel-GruppeDer gemeinsame Vertreter ist bereits im Austausch mit relevanten Anleihegläubigern und fordert alle übrigen Bondholder der Wandelanleihe 2011/24 auf, sich unter info@onesquareadvisors.com zu melden und ebenfalls in den Dialog mit dem gemeinsamen Vertreter zu treten.

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