HPI: alles auf Anfang bei neuer Anleihegläubigerversammlung

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Die finanziell angeschlagene HPI AG unternimmt einen weiteren Versuch zur Abwendung der eigenen Insolvenz und lädt erneut zu einer Anleihegläubigerversammlung ihrer bestehenden 5,0%-Wandelanleihe 2011/24 (ISIN: DE000 A1MA6Z 2) am 22. August 2024 um 10 Uhr in das The Westin Grand Hotel nach München.

Die Einladung zur zweiten AGV, die nunmehr zwar als Präsenzveranstaltung durchgeführt, aber rechtlich gesehen nicht als Folgeveranstaltung mit geringeren Erfordernissen an die Beschlussfähigkeit gewertet werden soll, wird auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com und voraussichtlich am 7. August 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wie bereits im Vorfeld zur jüngsten Gläubigerabstimmung ohne Versammlung verweist die HPI AG darauf, mangels Umsatzerlösen künftig nicht mehr in der Lage zu sein, Tilgung und Zinszahlungen zu leisten. Um eine drohende Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, soll ein Mehrheitsbeschluss über die Umwandlung der Wandel-TSV in Geschäftsanteile gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 5 SchVG mit Wirkung für sämtliche Anleihegläubiger gefasst werden.

Konkreter soll folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden:

– Der zum 30. Juni 2024 ausstehende Valutabetrag in Höhe von 764.822,52 EUR wird mit Wirkung für sämtliche Inhaber der Wandelanleihe nach Maßgabe von § 7 der Anleihebedingungen in voll eingezahlte, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die „Aktien“) mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden und im Übrigen in Form und Ausstattung gleich der an der Frankfurter Wertpapierbörse börsenmäßig gehandelter Aktien der Gesellschaft gewandelt. Eine Wandlungserklärung nach § 7.3.2 Inhalt der Wandlungserklärung seitens der Inhaber der Teilschuldverschreibungen muss nicht erklärt werden.

– In Übereinstimmung mit § 7.2.3 „Wandlungspreis“ der Anleihebedingungen beträgt der Preis, zu dem die TSV in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden (der „Wandlungspreis“), 1,05 EUR je Aktie.

– Die Inhaber der TSV verzichten ab dem 01. Juli 2024 auf Zinsen auf den ausstehenden Valutabetrag.

HPI AG: - Möglicher Zusammenschluss der HPI AG mit der Telecel-Gruppe– Die Ansprüche der Inhaber der TSV auf Lieferung von Aktien werden mit Unanfechtbarkeit des Beschlusses nach Ziffer 1 erfüllt.

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