Green City: Refinanzierungsvehikel in Regelinsolvenz

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Die Konzernrefinanzierungsgesellschaften der Green City AG, namentlich die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG sowie die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG treten jeweils in ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren ein.

Nach den Insolvenzanträgen der Gesellschaften vom 16. Februar wurde bereits vorigen Freitag für beide Refinanzierungsvehikel ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren angeordnet.

Für die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (Az.: 1513 IN 381/22) wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG (Az.: 1513 IN 380/22) wird diese Tätigkeit Rechtsanwalt Oliver Schartl ausüben.

Einem Antrag der Gesellschaften auf ein Verfahren in Eigenverwaltung ist das Gericht in beiden Fällen jeweils nicht gefolgt.

Die drei Konzerngesellschaften der Green City AG wurden zum Zweck der Finanzierung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen gegründet und haben Namens- sowie börsennotierte Inhaberschuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von rund 115 Mio. EUR emittiert..

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