Gericht segnet Umsetzung des Restrukturierungsplans unter StaRUG für die eterna Mode Holding GmbH ab.
Konkret informierte der traditionelle Hemden- und Blusenhersteller gestern darüber, dass der Restrukturierungsplan zur Umsetzung eines Sanierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) vom zuständigen Restrukturierungsgericht mit gerichtlichem Beschluss bestätigt wurde und Rechtskraft erlangt hat.
ETERNA wird nun in den nächsten Wochen den Restrukturierungsplan unter dem StaRUG umsetzen. In diesem Zusammenhang wird auch die im Plan vorgesehene Kapitalerhöhung von den Investoren durchgeführt.
Das operative Geschäft der ETERNA Mode ist von der Sanierung der Holding nicht berührt, so dass ETERNA alle operativen Aktivitäten unverändert fortführen wird.
„Mit der Bestätigung durch das Restrukturierungsgericht haben wir nun endgültig Gewissheit, dass wir den vorgeschlagenen Plan für eine bilanzielle Sanierung der Holding zeitnah umsetzen können. Das ist ein entscheidender Meilenstein für unser Unternehmen. Denn wir konnten damit erreichen, dass nun eine stabile Finanzierung der ETERNA Gruppe bis Ende 2025 sichergestellt ist. Durch die Bereitstellung von frischem Kapital durch Quadriga Capital und den neuen Gesellschafter Robus können wir drohende Finanzierungsrisiken in Folge der COVID-19-Pandemie vom intakten operativen Geschäft abwenden […]“, erklärt geschäftsführender Gesellschafter Henning Gerbaulet.
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