Ekosem-Agrar: weitere Informationsveranstaltung von e.Anleihe und SdK

Foto @ Ekosem-Agrar AG

Der gemeinsame Anleihevertreter der Ekosem-Agrar-Anleihen und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. laden zu einer weiteren virtuellen Informationsveranstaltung am 23. Mai 2024 um 17 Uhr ein.

Die Ekosem-Agrar AG hat zu zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni eingeladen, bei denen ein reduziertes Quorum von 25% des ausstehenden Anleihevolumens erforderlich ist.

Die Einladungen wurden am 7. Mai 2024 im Bundesanzeiger im Bereich „Kapitalmarkt“ veröffentlicht und sind auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/ bzw. https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2019-2029/ abrufbar.

„Seit unserer ersten Informationsveranstaltung am 10. April 2024 haben wir zahlreiche Gespräche mit Anleihegläubigern geführt, um ein Stimmungsbild zur geplanten Anleiherestrukturierung zu erhalten sowie Fragen und Eingaben der Anleihegläubiger aufzunehmen. Diese haben wir gemeinsam mit unseren eigenen Anforderungen gebündelt und die Emittentin zu Rückmeldungen und Stellungnahmen hierzu aufgefordert“, erläutert der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Dr. Benjamin Büttner. „Die Auswertung dieser Rückmeldungen und Stellungnahmen ist Basis für die Informationsveranstaltung, zu der wir gemeinsam mit der SdK einladen“.

Der Link zur Einladung zur Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/27 (ISIN: DE000 A1R0RZ 5) sowie 2019/29er (ISIN: DE000 A2YNR0 8) am Donnerstag, 23. Mai 2024, um 17 Uhr lautet: https://montegaconnect.de/event/ox78qandyebneesl7qiepw9vinfq9qk7

Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen
Die ersten AGVs am 2. Mai waren erwartungsgemäß nicht beschlussfähig, da Anleihegläubiger mit weniger als 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten waren.

„Unabhängig davon, wie sich Anleihegläubiger zu den Vorschlägen der Emittentin positionieren wollen, weisen wir nochmals darauf hin, wie wichtig es für die von uns vertretenen Anleihegläubiger ist, ihr Stimmrecht in den zweiten Anleihegläubigerversammlungen wahrzunehmen“, ergänzt der weitere Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon. „Anleihegläubiger können ihre Interessen nur dann wirksam vertreten, wenn sie ihre Rechte aktiv ausüben“.

EKOSEM-AGRAR AG 2012/27 (WKN: A1R0RZ)

Die e.Anleihe GmbH wie auch die SdK raten Anleihegläubigern dringend, für die anstehenden Versammlungen bei den jeweiligen Depotbanken unverzüglich einen aktuellen besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft der Schuldverschreibungen und den für die Stimmabgabe notwendigen Sperrvermerk anzufordern, soweit dies noch nicht geschehen ist. Im Hinblick auf die Feier- und Ferientage im Mai 2024 muss hier möglicherweise mit längeren Bearbeitungszeiten bei den Depotbanken gerechnet werden.

Anleihegläubiger, die bei den Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024 in Heidelberg nicht selbst anwesend sein können und sich nicht durch die Stimmrechtsvertreter der Emittentin vertreten lassen wollen, können die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., dessen Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Markus Kienle Mitglied des Gläubigerbeirats ist, für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke des Vollmachtsformulars sind auf der Homepage der SdK unter https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/ verfügbar. Auch hierfür ist ein entsprechender besonderer Nachweis nebst Sperrvermerk der Depotbank notwendig.

EKOSEM-AGRAR AG 2019/29 (WKN: A2YNR0)

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