ACCENTRO: erste Anleihegläubiger stimmen für quasi Stillhalteabkommen

Foto @ ACCENTRO Real Estate AG

Die ACCENTRO Real Estate AG nimmt neuerliche AnleihehürdeBondholder stimmen weiteren Änderungen der Anleihebedingungen zu.

Anfang November informierte die finanziell angeschlagene ACCENTRO Real Estate AG die Inhaber ihrer ausstehenden Unternehmensanleihe 2020/26 (ISIN: DE000 A254YS 5) über deren Absicht, die entsprechenden Anleihebedingungen abermals anzupassen: Avisiert wurde eine Anpassung der am 31. Dezember 2024 fälligen Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 65 Mio. EUR und Zinszahlung sowie eines Zinszahlungstermins im Februar 2025 in Form eines Aufschubs bis zum 30. Juni 2025.

Die Vorschläge, über die die Anleihegläubiger in einer Abstimmung ohne Versammlung zu entscheiden hatten, wurden unterbreitet, um den laufenden Restrukturierungsverhandlungen nicht vorzugreifen.

Wie ACCENTRO nun mitteilte, wurde dem Beschlussvorschlag mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die Umsetzung des Beschlusses steht noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Zustimmung der Gläubiger der Anleihe 2021/29 zur Verschiebung des Zinszahlungstermins im März 2025 und der Verlängerung der Überbrückungsanleihe, jeweils bis zum 30. Juni 2025.

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