Aufsicht konkretisiert Anforderungen an Produktinformationsblätter

Seit dem 1. Juli 2011 müssen Anlageberater ihren
Kunden vor jeder Anlageempfehlung ein kurzes und
leicht verständliches Produktinformationsblatt (sog.
PIB) aushändigen. Erst kürzlich hat die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Stichprobe aktuell verwendete PIBs überprüft und dabei
gravierende Mängel in der Umsetzung festgestellt. Emittenten und Anlageberater sollten daher künftig strikt
auf die korrekte Ausgestaltung des PIB unter Berücksichtigung der aufsichtlichen Vorgaben achten.