Ich-ich-ich! So denkt und lenkt der räuberische Insolvenzverwalter

Alexander Eichner
Alexander Eichner

Das eigene und von den Gerichten beförderte Selbstverständnis ist, dass dem Insolvenzverwalter das Unternehmen jetzt gehöre. Zitate bekannter Kanzleien reichen von „ich bin der Allein-Herrscher“, „ohne meine Zustimmung macht der Aufsichtsrat gar nichts“, „der Gläubigerausschuss macht, was ich denen sage“ etc.

Verstärkt wird die Gesamtsituation dadurch, dass die Rechtssituation für nicht ausgebildete Juristen kaum mehr überschaubar ist. Es hat sich ein Massengeschäft entwickelt, das von einer Kaste beherrscht und von den Gerichten unterstützt und gedeckt wird.

Wir erleben die Professionalisierung eines ursprünglich nicht vorgesehenen Geschäftsmodells des „räuberischen Insolvenzverwalters“. Der Terminus für diese Gruppierung in der Szene der Insolvenzverwalter ist durch die frappierende Vorgehensweise gerechtfertigt:

1. Alle Aktivitäten sind durchaus legal und nicht kriminell. Man bewegt sich an der Peripherie der Interpretationsmöglichkeiten von Gesetzen und Rechtsprechung.

2. Es wird Nutzen gezogen aus immer komplexer und auch theoretischer werdenden rechtlichen Vorschriften und Regelungen. Es erfolgt eine Spezialisierung auf Ausnahmesituationen, die dann in andere Verfahren als üblich eingeführt werden.

Foto: © Nomad_Soul – stock.adobe.com

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3. Man positioniert sich unter dem moralisch bzw. gesetzlich legitimierten Auftrag, die Interessen der Benachteiligten (Gläubiger) zu vertreten, hat aber ausschließlich die eigene Gewinnmaximierung im Auge.

4. Den Auftakt macht ein überdimensionierter Schriftsatz, der Außenstehende zunächst überfordert und den Eindruck von Relevanz kreiert und eindeutig schuldhaftes Verhalten der Beklagten belegen soll. Ein Verfahren ist unausweichlich. Aufgrund der inzwischen für betroffene Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, entstehen daraus dann tatsächlich Möglichkeiten auf Formfehler zu stoßen.

5. Die ständig wachsende Zahl an Urteilen zur Auslegung von rechtlichen Vorschriften, die dann ihrerseits die Komplexität weiterbefördern, hat u.a. seinen Ursprung in einer sich aufbauenden Spirale aus der aggressiven Vorgehensweise dieser besonderen Gruppe.

6. In großen Fällen sind auch Absprachen verschiedener Kanzleien feststellbar, die sich gegenseitig verklagen, um Prozesskosten und Mehraufwände geltend machen zu können.

7. Bei Analyse des deutschen Marktes ist festzustellen, dass der Kreativität der vom Gericht beauftragten Insolvenzverwalter keine Grenzen gesetzt sind. Die Verwalter antizipieren den jeweiligen Fall und stülpen maßgeschneiderte Varianten des Basis-Geschäftsmodells über.

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