Leinen los für Rickmers: Destination Sanierungshafen oder Insolvenz!

One Square Advisory Services GmbH: Rickmers Holding AG (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39) - Bericht zum Berichtstermin sowie Stellungnahme des Sachwalters gegen Nachweis der Gläubigerstellung verfügbar
Foto @ Rickmers Holding AG

Kein „Plan B“
Rickmers mahnt: „Sollten die Anleihegläubiger mehrheitlich einem oder mehreren Gegenanträgen zustimmen, die im Widerspruch zu dem im IDW S6-Gutachten zugrunde gelegten Sanierungskonzept stehen bzw. hiervon wesentlich abweichen, hätte dies zur Folge, dass die Sanierungsfähigkeit der Rickmers Holding AG nicht mehr gegeben wäre.“ In diesem Fall würden auch die Banken und der Aktionär ihre in Aussicht gestellten Sanierungsbeiträge zurückziehen. Das hätte womöglich das Scheitern der angestrebten Gesamtrestrukturierung zur Folge, die positive Fortführungsprognose würde daraufhin voraussichtlich entfallen und Rickmers wäre aufgrund der in diesem Zeitpunkt gegebenen negativen Überschuldungsbilanz verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag zu stellen!

Der designierte gAV drückt es so aus: „Wir sehen im Moment kein Chance, dass ein alternatives Konzept, sei es eine Zinsstundung, eine alternative Leistungslösung der beteiligten Stakeholder oder nur eine Verhandlungslösung, sofern sie denn beschlossen würde, eine Insolvenz vermeiden könnte.“ Kurzum: einen realistischen Plan B gibt es nicht!

Die Befriedigungsaussichten im Fall einer Insolvenz der Rickmers Holding scheinen zudem deutlich schlechter für Anleihegläubiger: Laut Liquidationswertbericht der Kanzlei Brinkmann & Partner werde eine voraussichtliche Insolvenzquote für unbesicherte (Anleihe-)Forderungen zum Stichtag 31. März 2017 in einer Bandbreite zwischen 2,3% (Worst-Case) und höchstens 5,5% (Best-Case) erwartet, wobei die tatsächliche Quote in einem mitunter langjährigen Verfahren höher oder niedriger ausfallen kann. Damit läge selbst die „Best-Case-Quote“ unter dem Anleihekupon von 8,875%, den Rickmers nur bei Zustimmung der Bondholder „sicher“ am 11. Juni 2017 auszahlen werde.

Rickmers_BILDRickmers muss sich dahingehend Kritik gefallen lassen, dass die Bondholder als eine der wichtigsten Gläubigergruppen des Konzerns nicht früher an den Verhandlungstisch geholt wurden. Ihnen stößt auf, dass über ihre Köpfe hinweg und ohne deren direkte Einflussnahme zunächst ein Rettungsplan geschmiedet wird, der zugleich aber harte Sanierungseinschnitte von ihnen verlangt. Unter Zeitdruck und anscheinend ohne wirkliche Sanierungsalternative außerhalb der Insolvenz setzt man ihnen dann bei der anschließenden Abstimmung für oder gegen den Plan sprichwörtlich die Pistole auf die Brust!

Sanierungshafen oder Insolvenz
Damit auf der alles entscheidenden 2ten AGV am 1. Juni aber überhaupt über ein Sanierungskonzept abgestimmt werden kann, müssen bei dem Treffen zwingend 25% des ausstehenden Anleihekapitals anwesend sein – d.h. Inhaber von Rickmers-Anleihen im Nominalwert von 68,75 Mio. EUR –, damit die Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben ist. Dass das Erreichen des gesetzlichen Mindestquorums auch im zweiten Anlauf kein Selbstläufer wird, zeigte bereits die erste Anleihegläubigerabstimmung, an der lediglich Bondholder von TSV im Volumen von 47,76 Mio. EUR bzw. 17,4% teilnahmen. Und selbst das überraschende Kaufangebot, das Schnigge kürzlich wahrscheinlich im Auftrag eines bisher noch unbekannten Investors für Rickmers-Anleihen im Nominalwert von bis zu 30 Mio. EUR abgab, ist noch kein Garant für eine beschlussfähige AGV.

Insofern fordert Rickmers seine Anleiheinhaber nochmals eindringlich dazu auf, an der 2ten AGV entweder persönlich teilzunehmen oder sich bei dieser von einem Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür muss die Anmeldung samt Gläubigernachweis der Link Market Services GmbH zwingend bis spätestens Montag, den 29. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) entweder

per Post unter Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland,
per Fax unter +49 (0) 89 21027289 oder
per E-Mail unter versammlung@linkmarketservices.de

zugehen. Alle erforderlichen Dokumente, Formulare sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite von Rickmers als Download zur Verfügung. Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass im Falle der Beschlussunfähigkeit der 2ten AGV oder einer Ablehnung des vorgeschlagenen Restrukturierungskonzepts die unmittelbare Stellung eines Insolvenzantrags droht.

Eine Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Wahrnehmung der Stimmrechte der Anleihegläubiger ist insofern dringend zu empfehlen!

Das neue jährliche BondGuide Nachschlagewerk ‘Anleihen 2017′ ist da – hier der Link zum e-Magazin / Download! Für Interessierte stellen wir außerdem weiterhin die Vorjahres-Ausgabe Anleihen 2016′ als e-Magazin / Download zur Verfügung.

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