blueplanet: AGV zur Sicherstellung der Sanierungsbemühungen

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Die blueplanet Investments AG lädt zur außerordentlichen Anleihegläubigerversammlung: Der Kurs der grünen Wandelanleihe ließ bereits schon länger darauf schließen, dass es beim Spezialisten für sauberes und sicheres Wasser sowie nachhaltige Hygieneanwendungen operativ wohl klemmt.

Vergangenen Freitag folgte nun die Ankündigung zur Einberufung einer außerordentlichen AGV für die Inhaber der 5,5%-Wandelanleihe 2021/26 (ISIN: DE000 A3H3F7 5) über bis zu 20 Mio. EUR.

Bei dem Gläubigertreffen sollen einerseits Änderungen der Anleihebedingungen zur Abstimmung gestellt werden, andererseits über einen Antrag zweier Anleihegläubiger, einen gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger zu bestellen, entschieden werden.

Die vorläufige Tagesordnung sieht u.a. Sanierungsbemühungen der blueplanet Investments vor. Diese seien daher nötig geworden, dass (i) geführte Gespräche mit einem Investor im gesetzten Zeitrahmen leider noch nicht abgeschlossen werden konnten, (ii) sich Verschiebungen bei erwarteten Kapitalflüssen ergeben haben und (iii) sich zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich blueplanet water zusätzlicher Kapitalbedarf ergeben hat, sodass die Cashflows hierzu in der Gesellschaft verbleiben sollten, um diesen Geschäftsbereich als starke Einnahmequelle in relativ kurzer Zeit zu eröffnen, wodurch sich die Kapitalstruktur der Gesellschaft wieder „erheblich verbessern“ sollte.

Konkret werden folgende TOPs zur Abstimmung gestellt:

  1. Änderung der Zinszahlungstermine von halbjährlich auf einmal jährlich – die nächste Zahlung wäre somit am 26. August 2023;
  2. Änderung der Bedingungen zur Möglichkeit einer einmaligen, zusätzlichen Wandlung auch ohne Börsengang in einem Zeitraum von 30 Tagen nach der beabsichtigten außerordentlichen AGV unter Verzicht auf die bis dahin angelaufenen Zinsen;
  3. Änderung des Zinssatzes und einer damit einhergehenden einmaligen Sonderzahlung bei Endfälligkeit der Wandelschuldverschreibung. 

BLUEPLANET WD 2021/26 (WKN: A3H3F7)

Laut blueplanet seien all diese zu beschließenden und von der Gesellschaft in anderen Belangen bereits umgesetzten oder in die Wege geleiteten Maßnahmen durch äußerlich bedingten Zeitverzug der Finanzplanungen notwendig geworden und sollen der Stärkung der Kapitalstruktur dienen. Sie seien als notwendige Schritte zu betrachten, die Gesellschaft für die anstehenden positiven Entwicklungen in die Zukunft nachhaltig zu sanieren und auf ein sicheres Fundament zu stellen.

Weitere Details können der Einladung, die in Kürze auf der Homepage der Gesellschaft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, entnommen werden.

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