Fristlos gekündigt – welche Rechte stehen mir zu?

Wenn man unerwartet gekündigt wird, kann das fatale Folgen mit sich bringen. Doch man kann sich wehren – juristische Optionen sollten daher stets geprüft werden. Von Robert Steininger*

Darüber hinaus ist es je nach Berufsfeld gar nicht so einfach, schnell wieder eine neue Stelle zu finden. Allerdings ist eine fristlose Kündigung nicht immer zulässig – in jedem Fall sollte man sich darüber bewusst sein, von welchen Rechten sich Gebrauch machen lässt. Aber welche Rechte sind das überhaupt und wie kann man diese am besten durchsetzen, wenn man gekündigt wurde?

Ist die fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen zulässig?

Viele Arbeitgeber verzichten darauf, einen Grund für eine fristlose Kündigung anzugeben. Das ist besonders ärgerlich, da auf diese Art und Weise unter anderem die Möglichkeit der Selbstreflexion zumindest vorerst verwehrt wird. Leider ist es nicht verpflichtend, einen Grund zu nennen, weshalb auch diese Form der Kündigung zulässig ist. Trotzdem hat man das Recht, den Grund im Nachhinein zu erfahren. Dies funktioniert allerdings nur auf Anfrage.

Anfechtung der Kündigung vor Gericht

Wie bereits erwähnt, muss der Grund für die Kündigung nicht in der Mitteilung selbst vermerkt sein. Arbeitgeber sind allerdings dazu verpflichtet, den Grund oder die Gründe, die letztendlich zur Kündigung geführt haben, vor Gericht schlüssig darzulegen. Hinzu kommt, dass es sich um einen wichtigen Grund handeln muss. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn mal als Arbeitnehmer Gegenstände gestohlen oder Mitarbeitende sexuell belästigt hat. Auch schwere Beleidigungen können eine Kündigung mit sich bringen.

Allerdings kann man hier nicht pauschalisieren – es kommt immer auf den Einzelfall an. Aus diesem Grund sollte man sich stets an einen Anwalt wenden, der für den nötigen Beistand vor Gericht sorgt. So kennt beispielsweise ein Anwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt alle wichtigen Details, wenn es um die fristlose Kündigung und andere arbeitsrechtliche Fragen geht. In vielen Fällen stellt sich dabei heraus, dass die Kündigung nicht rechtens war, da auch Arbeitgeber eben keine juristischen Profis sind.

Gibt es Ausnahmen bei der fristlosen Kündigung?

Es gibt Ausnahmen bei der herkömmlichen Kündigung, die in den meisten Fällen allerdings nicht gerade zum Schutz der Arbeitnehmer beitragen. Das gilt zum Beispiel für Mitarbeiter, die sich in der Probezeit befinden, oder Angestellte in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Angestellten. Hier kann eine Kündigung unter Setzung einer Frist zum Beispiel auch ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen möchte. Auch in der Probezeit oder in einem kleinen Unternehmen wird hier ein wichtiger Grund benötigt, der eine sofortige Entlassung aus dem Unternehmen begründet.

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Wie kann man die Begründung für die fristlose Kündigung herausfinden?

Wenn man den Grund für die fristlose Kündigung erfahren möchte, sollte man sich so schnell wie möglich an den Arbeitgeber wenden – am besten schriftlich. Dieser ist nämlich dazu verpflichtet, die Gründe unverzüglich und ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Hier kann es sinnvoll sein, eine Frist zu setzen, damit sich der Arbeitgeber nicht zu viel Zeit nimmt, um das Anliegen zu bearbeiten. Schließlich möchte der / die Entlassene ja seine / ihre rechtlichen Optionen prüfen.

Auch wenn trotz Aufforderung keine Gründe genannt werden, kann man sich wehren. Sollte man zum Beispiel erfolglos gegen die Kündigung geklagt haben, kann man Schadensersatz fordern, falls der Arbeitgeber nicht bekannt gegeben hat, warum man aus dem Unternehmen entlassen wurde. Schließlich kann es sein, dass man gar nicht geklagt hätte, wenn man gewusst hätte, dass die fristlose Kündigung auf einem triftigen Grund basierte. In diesem Fall muss der Arbeitgeber trotz abgewiesener Klage zumindest für die durch seine Unterlassung entstandenen Kosten aufkommen.

*) Robert Steininger ist Fachautor für u.a. Anlagestrategien und publiziert regelmäßig zu Fachthemen wie Online- und Investment-Strategien, Glücksspielthemen, Fußball, Krypto und Verhaltensanalyse