GECCI will Zinsen innerhalb der Heilungsfrist begleichen

Die GECCI Gruppe werde die ursprünglich am 01. August fälligen Zinsen für Anleihe 2020/25 (ISIN DE000 A3E46C 5) verspätet begleichen.

Die Anleihe verfügt über eine Laufzeit von fünf Jahren, Kupon 5,75%. Die Anleihezinsen würden verspätet, jedoch innerhalb der sogenannten Heilungsfrist von 30 Tagen beglichen werden.

Hintergrund für die Verzögerung seien technische Störungen im Zusammenhang mit der Optimierung der Cashflows. Die Gruppe weise ausdrücklich darauf hin, dass sie die fälligen Zinsen jederzeit begleichen könnte und dies auch fristgerecht, wenn auch verspätet tun werde.

Das Geschäftsmodell des niedersächsischen Unternehmens und Kapitalmarktemittenten ist stark vorfinanzierungslastig, d.h. für den Vertrieb der Einfamilienhäuser über GECCI Rent and Buy (mietübereignung.de) geht GECCI in Vorleistung sowohl bei den diversen Baumaterialien als auch bei allen sonstigen Bau-Dienstleistungen. Die Vorleistungen für das Vielhäuserprojekt in Bockenem-Bültum sind bereits getätigt, inzwischen steht im Abstand von ein bis zwei Monaten die Fertigstellung eines der Einfamilienhäuser an. www.gecci.net / www.gecci-investment.de

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