Und nochmals ergänzt: paragon macht vor 2ter AGV weitere Zugeständnisse

Heute am 10. März findet die 2te AGV bei paragon statt. Die Gläubigergruppe Serone Capital brachte weitere Forderungen auf den Tisch: paragon fügt sich.

Demnach handele es sich um eine Ergänzung zum kürzlichen ‚Vorschlag‘ der Hanseatischen Investment GmbH, den der Emittent als zustimmungs- und beschlussfähig bezeichnete.

Offenbar doch noch nicht so ganz.

Für eine Zustimmung zur Prolongation der Anleihe 2017/22 (A2G SB8) brachte die Londoner Serone Capital neue Forderungen an. Und siehe da: Auch wenn dies nach Auffassung von paragon die Grenze dessen darstelle, was das Unternehmen leisten könne, schließen sich die Delbrücker den Vorschlägen an und empfehlen Anleihegläubigern, für diesen Antrag zu stimmen.

Der Gegenantrag sei gerade ‚noch akzeptabel‘, wird Chef Klaus Dieter Frers zitiert. Innerlich wird er sich bei der Wortwahl eher auf die Zunge gebissen haben: Die Rückzahlung der Schweiz-Anleihe des Automotiv-Spezialisten könne nunmehr bis auf ein Viertel nicht durch die Aufnahme eines besicherten Kredits refinanziert werden.

paragon AG setzt Wachstumskurs im 1. Quartal ungebremst fort

Und das ist noch nicht alles: Zusätzlich solle der Emittent eine Art Wohlverhaltens-Zins abbüßen, und zwar entweder 2,5% in bar an Anleihegläubiger oder durch Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von 3,0% p.a., Laufzeit zehn Jahre.

Ferner natürlich handelbar an der Börse, so dass Investoren nötigenfalls jederzeit auscashen könnten.

Insgesamt mehr ein Diktat à la Vertrag von Versailles. paragon hat jedoch offenbar keinerlei Wahl und befürwortet auch diese nochmals stringenteren Änderungsbedingungen.

https://ir.paragon.ag/websites/paragon/German/3400/anleiheglaeubigerabstimmung.html