paragon: neuerlicher Gegenantrag zustimmungsfähig auf 2ter AGV

Automotive-Spezialist paragon unterstütze den neuen Gegenantrag für die 2te und damit wichtige AGV am 10. März. Hier die Details.

Der Antrag des Anleihegläubigers Hanseatische Investment GmbH bezüglich der anstehenden Verlängerung der 4,5%-Anleihe 2017/22 (DE000 A2GSB8 6) sei von paragon eingehend geprüft worden und stelle nach Auffassung des Unternehmens einen schmerzhaften, aber gangbaren Kompromiss dar.

Neu gegenüber dem ersten Gegenantrag: Dieser Antrag beinhaltet insbesondere eine Erhöhung des Zinssatzes von derzeit 4,5% auf 6,75%, der künftig nicht mehr jährlich, sondern halbjährlich zu bedienen sein werde.

Dieser Zinssatz soll zukünftig abhängig von der vom Unternehmen angestrebten Verringerung des Verschuldungsgrades schrittweise sinken (auf 6,5%, sofern der Nettoverschuldungsgrad auf kleiner oder gleich 4,0 fällt. Die weiteren Schritte sind 6,25% bei <=3,5; 5,5% bei <=3,0 und 5,0% bei <= 2,5).

Zu bestimmten Terminen in 2023, 2025 und 2026 seien dem Vorschlag zufolge vorzeitige Teiltilgungen von insgesamt 25 Mio. EUR vorgesehen. Als erster Termin werde dabei der Tag der Rückzahlung der Schweizer Anleihe am 23. April 2023 vorgeschlagen.

Auch ein möglicher Verkaufserlös im Rahmen von Veräußerungen von Unternehmensbereichen werde zwingend für Teiltilgungen der EUR-Anleihe verwendet werden, wobei auf die verpflichtenden Teiltilgungen angerechnet werden soll.

Während der Laufzeit sind ferner keine Dividenden möglich und es solle ein Chief Financial Officer berufen werden.

Ebenfalls neu: Die Gesellschaft verpflichtet sich, eine Gläubigerversammlung der Gläubiger der Schweizer Anleihe einzuberufen mit dem Ziel, die Laufzeit der Anleihe zu verlängern. Gelingt diese Verlängerung nicht, so müsse paragon die zukünftige Durchfinanzierung durch ein IDW S6 Gutachten nachweisen.

Dies sind deutlich strengere Auflagen als im ersten Gegenantrag der blue Protect. Ferner hielt CEO Klaus Dieter Frers eine beschlussfähige Veränderung der Schweizer Anleihe von paragon zumindest auf der ersten TelKo vor sechs Wochen für praktisch nicht durchführbar, da nach Schweizer Recht aufgesetzt. Insofern kann sich paragon wahrscheinlich schon jetzt darauf vorbereiten, ein IDW S6 in Auftrag zu geben.

„Für die Abstimmung liegt nun ein vernünftiger, mehrheitsfähiger Vorschlag vor, der von zahlreichen Investoren und der Gesellschaft mitgetragen wird. Somit freuen wir uns auf eine rege Teilnahme insbesondere von Privatanlegern auf der Versammlung am 10. März. Denn in der kommenden Woche gilt es, die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft der paragon zu stellen“, erläutert Frers.

Als Aufwandsentschädigung erhält jeder Investor eine Teilnahmegebühr von 0,25% seines Nominalkapitals bzw. mindestens 25 EUR.

Der Gegenantrag der Hanseatische Investment GmbH und das aktuelle Vollmachtsformular für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind unter folgendem Link abrufbar: https://ir.paragon.ag/websites/paragon/German/3400/anleiheglaeubigerabstimmung.html

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