Die SLM Solutions Group AG lädt zu einer virtuellen Anleihegläubigerversammlung: Die Gläubiger der Wandelanleihe 2021/26 sollen in einer Abstimmung ohne Versammlung über eine Vorverlegung des frühestmöglichen Wandlungszeitpunkts abstimmen.
Die SLM Solutions lädt die Bondholder ihrer im April 2021 begebenen 15 Mio. EUR schweren 2,0%-Wandelanleihe 2021/26 (ISIN DE000 A3H3HP 1) zu einer Abstimmung ohne Versammlung (virtuelle AGV) ein, in der diese über eine Vorverlegung des Zeitpunktes, ab dem gemäß den Anleihebedingungen eine Wandlung von Wandel-TSV möglich ist, beschließen sollen.
Die Anleihebedingungen sehen bislang vor, dass eine Wandlung (i) im Falle einer Sonderwandlung, d.h. bei Wandlung von TSV im Gesamtnennbetrag von mindestens 50.000 EUR, ab dem 1. Juli 2022 und (ii) im Übrigen frühestens zum 25. Juli 2022 (erster vierteljährlicher Wandlungstag) erfolgen kann (vorbehaltlich einer etwaigen früheren Wandlungsmöglichkeit bei Eintritt spezifischer Ereignisse).
SLM beabsichtigt nun, den Bondholdern vorzuschlagen, die betreffenden Bestimmungen dergestalt zu ändern, dass eine Wandlung von Wandel-TSV 2021/26 bereits zeitnah in diesem Jahr möglich wäre. SLM ist an einer frühzeitigen Ausübung des Wandlungsrechts interessiert, da Wandlungen in SLM-Aktien die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft stärken.
Die Hauptgläubigerin der Wandelanleihe 2021/26, die Cornwall GmbH & Co. KG, eine von Elliott Advisors (UK) Limited beratene Gesellschaft, die zugleich größte Aktionärin von SLM Solutions ist, hat sich bereit erklärt, einer solchen Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen.
Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass der Beschluss von den Anleihegläubigern mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden wird und nach Vollzug der Änderung der Anleihebedingungen somit eine Wandlung von Wandel-TSV 2021/26 schon in wenigen Wochen möglich sein wird.
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