Hylea: erste AGV nicht beschlussfähig

Hylea

Heute fand die erste AGV von Paranuss-Spezialist Hylea zur Restrukturierung der Anleihebedingungen statt – wie wohl absehbar muss eine zweite AGV her.

Die für heute einberufene Gläubigerversammlung für die 7,25%-Unternehmensanleihe 2017/22 (DE000 A19S80 1) der Hylea Group S.A. hat das notwendige Teilnahmequorum von 50% nicht erreicht.

Folglich konnten keine Beschlüsse gefasst werden. Die Gesellschaft kündigt hiermit an, zeitnah zu einer weiteren Gläubigerversammlung einzuladen.

Auf der zweiten AGV gilt ein Quorum von nur noch 25%, was die meisten Emittenten bisher stets erreichten.

Eine Einberufung dürfte kurzfristig erfolgen. Nächster Termin sicherlich im Juli.Hylea

Selbstverständlich muss auf der zweiten AGV weiterhin die notwendige Zustimmung erreicht werden, lediglich die Anforderung an das vertretene Kapital ist niedriger. Bei einem ausstehenden Anleihevolumen von gemeldeten 35 Mio. EUR müssten also Inhaber von Hylea-Anleihen im Gesamtvolumen von knapp 9 Mio. EUR teilnehmen.

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