Santhera meldet Zwischenresultat zum Umtauschangebot und bitte weiterhin um Stimmabgabe zur Restrukturierung

Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt das Zwischenergebnis des Umtauschangebots bekannt.

So seien von der CHF 60 Millionen 5%-Wandelanleihe bislang Obligationen im Nennwert von insgesamt rund CHF 39.6 Millionen angedient worden, was 66% der sich im Umlauf befindenden Wandelanleihe entspricht.

Inhaber, die ihre Wandelobligationen noch nicht angedient haben, haben dazu während der Nachfrist bis zum 27. April um 17 Uhr (MESZ) weiterhin die Möglichkeit. Parallel zum Umtauschangebot wird die Abstimmung über den Beschluss der Anleihegläubiger fortgesetzt.

Mit dem Rückkaufsinserat vom 25. März 2021 (das Rückkaufsinserat) veröffentlichte die Santhera Pharmaceuticals Holding ein Angebot zum Umtausch der ausstehenden CHF 60 Millionen 5%-Wandelanleihe mit Fälligkeit 2022 (die 2017/22 Wandelanleihe) nach den im Rückkaufsinserat aufgeführten Konditionen.

Zwischenergebnis und Erfüllung der Mindestannahmequote

Nach Ablauf der Angebotsfrist und gemäß vorläufiger Auswertung haben Anleihegläubiger das Umtauschangebot in Bezug auf die 2017/22 Wandelanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von CHF 39,62 Mio. angenommen, was 66% der sich im Umlauf befindlichen Wandelanleihe entspricht.

Die Mindestannahmequote von 50% ist damit überschritten. Weder die Gesellschaft noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen hielten zum Ende der Angebotsfrist 2017/22 Wandelobligationen.

Highbridge Tactical Credit Master Fund, L.P., der mit 32% aller im Umlauf befindlichen 2017/22 Wandelobligationen größte Wandelanleihegläubiger, hat das Unternehmen darüber informiert, dass er das Umtauschangebot angenommen habe (Bestand in der oben erwähnten vorläufigen Auswertung enthalten).

Nachfrist, Annahme des Umtauschangebots und Vollzug

Die Nachfrist von fünf SIX-Handelstagen für die nachträgliche Annahme des Umtauschangebots beginnt am 21. und endet am 27. April um 1700 Uhr MESZ.

Anleihegläubiger sollten eine allenfalls von ihrer Depotbank gesetzte Frist für die Annahme des Umtauschangebots beachten, die vor dem 27. April um 1700 Uhr MESZ endet, sowie die entsprechenden Anweisungen ihrer Depotbank befolgen.

Stimmabgabe zum Beschluss der Anleihegläubiger weiterhin möglich

Parallel zum Umtauschangebot bemüht sich Santhera weiterhin um zusätzliche Zustimmungen zur Restrukturierung der 2017/22 Wandelanleihe, die sie der Anleihegläubigerversammlung vom 8. März vorgeschlagen hatte.

Santhera benötigt noch weitere Stimmen, um die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Sollte eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden, würde der Beschluss der Anleihegläubiger, vorbehältlich der gerichtlichen Genehmigung, für alle Anleihegläubiger verbindlich werden und das Umtauschangebot würde nicht vollzogen werden.

CEO Dario Eklund

Stifel Nicolaus Europe Limited wurde von der Gesellschaft als alleiniger Finanzberater beauftragt.

Zugehörige Dokumente

Rückkaufsinserat (Tausch der vorrangigen unbesicherten Wandelanleihe über CHF 60’000’000 mit Fälligkeit 2022): https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/umtauschangebot-anleihe

Vorläufiger Emissions- und Kotierungsprospekt für die Neue Anleihe: https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/umtauschangebot-anleihe

Formulare zur Stimmabgabe der Anleihegläubiger finden Sie hier.

Einladung zur Versammlung der Anleihegläubiger (8. März 2021) und zur AGV (18. März 2021) sowie Begleitdokumente: http://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/aktionaers-glaeubigerversammlungen

Fotos: @Santhera