Stellungnahme des Vorstands der Eyemaxx Real Estate

Eyemaxx-Vorstand Dr. Michael Müller wendet sich im Vorfeld der zweiten AGV zur Anpassung der Anleihebedingungen an Investoren

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionäre, Anleihegläubiger und Geschäftspartner,

Jetzt gilt’s! Wir brauchen Ihre Mitwirkung am 29.04. bei der Anleihegläubiger-Versammlung.

Sie können persönlich teilnehmen oder eine Vollmacht erteilen. Gemeinsam können wir durch ein positives Votum zur Änderung der Anleihebedingungen Eyemaxx stabil und zukunftssicherer aufstellen.

Bereits die Abstimmung ohne Versammlung hat uns gezeigt, dass eine überwältigende Zahl der Teilnehmer dazu bereit ist. Wir haben jedoch die notwendigen Mindestteilnahmequoten nicht erreicht, aber für die nun anstehende Anleihegläubigerversammlung sind diese auf nur 25% halbiert worden!

Entsprechend optimistisch sind wir nach den bisherigen Quoten, dass die Anleihegläubigerversammlung nun beschlussfähig und erfolgreich sein wird. Bitte wirken Sie daran mit!

Speziell im Bereich Hotellerie hatte Eyemaxx mit Abwertungen bei Bauprojekten zu kämpfen

Die zweite Gläubigerabstimmung wird in Form einer Präsenzversammlung für alle drei Anleihen am 29. April in München stattfinden (persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich; Vertretung mittels Vollmacht, bzw. Stimmrechtsvertreter ist möglich / vorgesehen). Das erforderliche, reduzierte Teilnahmequorum beträgt dann jeweils 25% der ausstehenden Anleihen, die benötigte Zustimmung liegt bei 75% des teilnehmenden Kapitals.

Wir konnten bei der ersten Abstimmung im Durchschnitt eine gute Beteiligung erreichen und fast alle Teilnehmer haben positiv abgestimmt, was uns für die nächste Abstimmung optimistisch stimmt, dass das erforderliche auf 25% reduzierte Teilnahmequorum und die entsprechende Zustimmung erreicht werden.

Wir haben den Dialog mit Anleihegläubigern, sowohl großen Institutionellen als auch Kleinanlegern, seit Bekanntgabe des zweiten Termins noch weiter intensiviert, um auch sicherzustellen, dass all jene, die an der ersten Abstimmung nicht teilgenommen haben, diesmal teilnehmen und uns unterstützen.

Wie auch schon bei der ersten Abstimmung sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/23 und 2019/24 der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15% zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/25 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% fortbestehen.

Kaum bzw. gar nicht betroffen Wohnimmobilienprojekte oder Mixed Use

Es soll so verhindert werden, dass Eyemaxx den kurzfristigen Schwankungen von Projektbewertungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote ausgeliefert ist.

Darüber hinaus soll bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 p.a. gezahlt werden.

Wird die Eigenkapitalquote von 10%, unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet.

Außerdem soll der Beschluss gefasst werden, dass die Gläubiger auf etwaige bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der Mindesteigenkapitalquote verzichten.

Alle anderen Rechte und Pflichten aus den Anleihen sollen weiter unangetastet bleiben. Dies gilt für die Verpflichtungen von Eyemaxx zum Schutz der Anleihegläubiger wie beispielsweise das Verbot der Gewinnausschüttungen.

Dr. Michael Müller, CEO, Eyemaxx Real Estate

Alle nötigen Informationen und Unterlagen zur zweiten Gläubigerversammlung sowie eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie auf der Website von Eyemaxx unter www.eyemaxx.com bzw. https://eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/#content

Bei Fragen steht Eyemaxx jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Ich möchte Sie herzlich ersuchen, an dieser wichtigen Abstimmung teilzunehmen!

Allfällige Ihnen in diesem Zusammenhang entstehende Bankkosten (insb. in Bezug auf die Ausstellung des erforderlichen Sperrvermerkes) bis 50 EUR werden Ihnen von Eyemaxx erstattet.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Michael Müller, CMC
Vorstand Eyemaxx Real Estate AG