Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen Anleihegläubiger folgende Unterlagen ausfüllen und unterschreiben:
– Abstimmung ohne Versammlung
– Besonderer-Nachweis-Formular (Sperrvermerk)
– Wenn benötigt, Stimmrechtsvertreter- oder Vollmachtsformular
Die Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Stimmabgabe, inklusive der Kopie eines amtliches Lichtbildausweises, an den Notar gesendet werden: peichl@brienner13.de.
Sämtliche Dokumente zur Abstimmung sowie nähere Informationen finden Anleihegläubiger unter: Anleihen > Investor Relations | Eyemaxx Real Estate AG.
Die Bondholder der Anleihen 2018/23 und 2019/24 sind bei der Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen, der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15% zuzustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/25 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% fortbestehen.
Bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten muss eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p.a. gezahlt werden.
Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10%, soll die Gesellschaft verpflichtet werden, jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
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