Und wo bleibt der Free Lunch? – Januarpreisschub in Restaurants mehr als halbiert

Der Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants ist mit Jahresbeginn wieder von 19 auf den ermäßigten Satz von 7% gesenkt worden.

Dieser galt wegen der Corona-Pandemie bereits einmal bis Ende 2023. Von Juli bis Dezember lag der Steuersatz sogar nur bei 5%.

Da im deutschen Steuerrecht nichts einfach sein kann, gibt es weiterhin Ausnahmen: Für Getränke – sowohl im Restaurant als auch außer Haus – gilt nach wie vor der reguläre Steuersatz von 19%. Allerdings existieren auch hier wiederum Ausnahmen, zum Beispiel für Milchgetränke. Von Letzteren sind alternative Milchsorten wie Soja- oder Hafermilch ausgenommen.

Auch für Fruchtgetränke gilt eine Sonderregelung: Ein frisch gepresster Saft wird stets mit 19% besteuert, für einen herkömmlichen Smoothie hingegen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%, sofern er an einem Stehtisch oder außer Haus konsumiert wird.

Doch genug dieser zweifellos faszinierenden Details.

Steuereffekt und Inflation bei Preisen in Restaurants

Steuereffekt und Inflation bei Preisen in Restaurants

Anhand der Januar-Daten wollen wir der Frage nachgehen, ob es infolge der Umsatzsteuersenkung zu Preissenkungen gekommen ist. Dazu haben wir die Kategorien Vorspeise, Hauptgericht, Nachspeise, Getränke und Fast Food analysiert.

Die einfache Antwort lautet: In allen Kategorien kam es im Januar gegenüber dem Vormonat zu Preiserhöhungen von gewichtet durchschnittlich 0,27%. Am stärksten stiegen die Preise bei Nachspeisen (+0,7%), am geringsten bei Vorspeisen (+0,2%). Hauptgerichte verteuerten sich um 0,2%, Getränke um 0,3% und Fast Food um 0,4%.

Die etwas differenziertere Antwort ist: Zum Jahreswechsel im Januar verzeichnet die Gastronomie regelmäßig die höchsten Preiserhöhungen. Seit 2015 lagen diese bei Hauptspeisen im Januar durchschnittlich bei 0,6% gegenüber dem Vormonat.