
Die Veganz Group AG scheiterte erwartungsgemäß im ersten AGV-Anlauf und lädt nun zu einer Folgeveranstaltung in der Vorweihnachtswoche. Gleichzeitig bessert der Vollsortiment-Anbieter für vegane Produkte nach, indem er den Inhabern seiner ausstehenden Unternehmensanleihe 2020/25 empfiehlt, dem Gegenantrag der SdK zuzustimmen.
Insofern wird die Veganz Group AG ihre Anleihegläubiger am 17. Dezember 2024 zu einer neuerlichen Stimmabgabe über die Änderung der Anleihebedingungen auffordern – insbesondere hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit durch Verschiebung des Rückzahlungstermins um fünf Jahre auf den 24. Februar 2030.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist ebenfalls Gläubiger der 7,5%-Veganz-Anleihe 2020/25 (ISIN: DE000 A254NF 5) über 10 Mio. EUR und stellt einen Gegenantrag, in dem Veganz ab 2026 aufgefordert wird, Teilrückzahlungen in jährlicher Höhe von 5% des ausstehenden Nominalvolumens zu leisten.
Darüber hinaus enthält der Gegenantrag eine Verzinsung in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung. Im Rahmen des Gegenantrages wurde auch die Änderung weiterer Beschlussgegenstände gefordert.
Der vollständige Gegenantrag ist auf der Webseite Seite der Veganz Group AG unter https://veganz.de/ir/basisdaten/einladung-2-glaeubigerversammlung/ einsehbar.
Die Veganz Group bittet alle Anleihegläubiger zur Stimmabgabe am 17. Dezember 2024 im Hotel nhow, Stralauer Allee 3, 10245 Berlin. Die Abstimmung kann persönlich oder per Vollmacht erfolgen. Eine Vollmacht steht auf der Webseite der Veganz Group AG zur Verfügung.
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