Gecci-Gründer Evans lebt nicht mehr – keine guten Aussichten für die beiden Anleihen

Schon im Herbst 2022 geriet Gecci in Zahlungsverzug. Inzwischen ist Schlüsselperson Gerald Evans, Gründer und Macher, verstorben.

Die Gecci Investment KG hat 2020 zwei Anleihen mit einem Nominalwert von jeweils [1] 8 Mio.EUR emittiert: die Anleihe 2020/27 (DE000 A289QS 7) und die Anleihe 2020/25 (DE000 A3E46C 5). Das Geschäftsmodell der Gecci-Gruppe basierte auf einer ‚Mietübereignung’, bei der Käufer zunächst Miete zahlen, bevor das Eigentum an der Immobilie nach 23 bis 32 Jahren übergeht. Der Bau von zehn Häusern in Bültum [bei Hildesheim] begann 2021, jedoch wird [spätestens] seit Mai 2024, nach dem Tod des Geschäftsführers Gerald Evans, offenbar nicht mehr weitergebaut. Zudem hat Gecci im Juli 2024 Maschinen und Materialien verkauft.

Die letzten Zinszahlungen auf die Anleihen erfolgten 2023.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat erhebliche Bedenken bezüglich der aktuellen Lage bei Gecci. Im Oktober 2022 hatte das Unternehmen noch erklärt, dass genügend Baustoffe für drei Jahre vorhanden seien und keine Mietkosten für Baumaschinen anfallen würden, da diese im Eigentum der Gecci stünden. Es sei ein stabiles Geschäftsergebnis erzielt worden, das die Erwartungen übertraf. Nun scheint es jedoch fraglich, wie das Geschäftsmodell funktionieren soll, wenn die Bauarbeiten gestoppt sind und keine Mieteinnahmen durch fertige Immobilien erzielt wurden.

Gecci-Bau in Bültum

Gecci-Bau in Bültum, 2022

Besonders kritisch sehe die SdK den Verkauf von Baumaschinen, die im Eigentum der Gecci GbR stehen sollen, jedoch möglicherweise mit Anleihegeldern finanziert wurden. Zudem ist Gerald Evans, obwohl verstorben, weiterhin als Geschäftsführer der Emittentin im Handelsregister eingetragen. Laut den Anleihebedingungen sind die Anleihen unbesichert, während eine Mitteilung von Gecci aus 2021 besagt, dass sie durch Grundschulden für die zehn Grundstücke besichert seien.

Da seit 2022 Zinsansprüche bestehen, die nicht bedient wurden, besteht für Anleiheinhaber die Möglichkeit, die Anleihen wegen Zahlungsverzugs zu kündigen. Dies sei jedoch nur möglich, wenn mindestens 25% des Nominalbetrags zur Kündigung erklärt werden.

Die SdK ruft betroffene Anleiheinhaber auf, ihre Interessen zu bündeln und eine Interessensgemeinschaft zu bilden.

[1] Nach BondGuide-Informationen war Anleihe I vollplaziert, Anleihe II dagegen nur im unerheblichen Volumen.

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[1] Nach BondGuide-Informationen war Anleihe I vollplaziert, Anleihe II dagegen nur im unerheblichen Volumen.