Windreich-Anleihen vom Handel ausgesetzt – wie geht es weiter?

Panthermedia/Kai Schirmer

Nach der am Montag bekannt gewordenen Insolvenz wurden die Anleihen der Windreich AG vom Handel ausgesetzt. Unterdessen raten Aktionärsvereinigungen Anlegern zur Bildung einer Interessensgemeinschaft.

Medienberichten zufolge wurden die Anleihen des Windparkprojektierers Windreich vom Handel im Freiverkehr der Stuttgarter Börse Montagnachmittag ausgesetzt. Die Kurse der beiden Bonds, die mit 6,5% verzinst sind, stürzten von 56% (2010/15) und 48% (2011/16) um knapp 78 bzw. 75% ein und notieren aktuell bei 12,5% bzw. 12,1%.

Die Leidtragenden der Insolvenz dürften die Privatanleger sein: Laut Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ist der Windparkentwickler einer der größten Emittenten von speziell auf Privatanleger zugeschnittenen Anleihen. Eine Aussicht auf Zinszahlungen zu den aktuellen und zukünftigen Fälligkeitsterminen sieht die Schutzgemeinschaft nicht.

Die SdK rät betroffenen Anlegern, im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Gläubigergemeinschaft zu bilden. Rechtsanwältin Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz empfiehlt außerdem, Schadensersatzansprüche gegen die Schweizer Bank Sarasin zu prüfen. Diese hatte Windreich-Anleihen seit 2010 in großem Stil angeboten. „Dabei hat die Bank verschwiegen, dass sie selbst ein erhebliches Eigeninteresse an dem Verkauf der Anleihen hatte: Die Windreich AG stand bei ihr mit über 70 Mio. EUR in der Kreide“, erläutert Bergdolt.

Das Unternehmen hatte 2010 und 2011 zwei Mittelstandsanleihen im Volumen von insgesamt 125 Mio. EUR und Laufzeiten bis maximal 2016 im Bondm begeben. Schon in den vergangenen Monaten hatten die Kurse der beiden Anleihen weiter nachgegeben.

Für große Schlagzeilen sorgten auch eine Hausdurchsuchung im Frühjahr und Ermittlungen gegen die Vorstände des Unternehmens. Es bestanden Betrugsvorwürfe und Verdacht auf Insolvenzverschleppung.

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