Im Zuge des Erwerbs ihres Aktienpakets der Voltabox (ISIN: DE000 A2E4LE 9) hatten der neue Ankeraktionär Trionity Invest GmbH und sein alleiniger Gesellschafter, Martin Hartmann, bei der BaFin einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots gestellt.
Entsprechend dem nunmehr durch die BaFin veröffentlichten Bescheid über die beantragte Befreiung erwartet Voltabox, dass die Trionity Invest durch die Wahrnehmung seiner bislang noch nicht ausgeübten Call-Option die Kontrollschwelle von 30% an der Voltabox AG überschreiten wird.
Der Vorstand der Voltabox AG begrüßt die Entscheidung der BaFin und die geplanten Beiträge der Trionity Invest zur Restrukturierung des Unternehmens, da nur so die Neuausrichtung des Voltabox-Geschäftsmodells auf einer soliden finanziellen Basis erfolgen kann.
Der Befreiungsbescheid sieht verschiedene Nebenbestimmungen (Widerrufsvorbehalte und Auflagen) vor, insbesondere die Gewährung der geplanten Refinanzierungsbeiträge durch die Trionity Invest oder mit ihr verbundener Unternehmen.
Die Abstimmungen zu den entsprechenden Verträgen, die bereits in Form von Term Sheets vorliegen, sind unmittelbar aufgenommen worden.
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