Die The Grounds Real Estate Development startet mit der Umsetzung der auf der ordentlichen HV am 19. September beschlossenen Kapitalmaßnahmen.
Heute wurde das Bezugsangebot für die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre um bis zu 53,42 Mio. EUR veröffentlicht (im Bundesanzeiger und unter diesem Link). Die Bezugsfrist für die neuen Aktien läuft vom 29. November 0 Uhr bis zum 12. Dezember Mitternacht, der Bezugspreis beläuft sich auf 1,00 EUR je Aktie.
Das Bezugsrecht beträgt 1:6, sodass eine bestehende Aktie zum Bezug von sechs neuen Aktien berechtigt (nach Kapitalherabsetzung; vor der Kapitalherabsetzung wird technisch auf die alten Aktien ein Bezugsverhältnis von 2:6 angesetzt). Die neuen Aktien sind seit dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt.
Eine Gesellschaft, die zu einem von H.I.G. Capital gemanagten Fonds gehört, hatte sich bereits vorab im Rahmen eines Zeichnungsvorvertrags verpflichtet – nach Erfüllung bestimmter vereinbarter aufschiebender Bedingungen – im Zuge der Kapitalerhöhung 40 Mio. neue Aktien zu zeichnen. Teilweise müssen diese Bedingungen noch erfüllt werden.
Die Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 2:1 wird voraussichtlich während der Bezugsfrist mit der ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam werden. Hierdurch werde das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 17,8 Mio. auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital auf 8,9 Mio. auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR (DE000 A40KXL 9) herabgesetzt.
The Grounds werde die Aktionäre über die Details der Kapitalherabsetzung gesondert informieren, sobald der Zeitplan feststeht.
Das Unternehmen hat noch die Wandelanleihe mit Laufzeit bis Mitte 2027 ausstehend, Volumen 12 Mio. EUR. Der Wandlungspreis muss sicherlich noch angepasst werden.
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