Step-up beim Zinskupon der hep global tritt in Kraft

Solar-Dienstleister hep global wird den Geschäftsabschluss 2022 nicht pünktlich genug fertig bekommen – der Step-up beim Zinskupon wird damit aktiv.

Die hep global GmbH wurde vor kurzem Ziel eines Cyberangriffs. Dieser wurde unmittelbar erkannt. Dem Protokoll folgend wurden im ersten Schritt alle potenziell betroffenen Systeme umgehend vom Netz genommen und isoliert. Dank weiterer Sofortmaßnahmen und einer engen Zusammenarbeit mit Behörden und externen IT-Sicherheitsexperten konnte hep die Geschäftskontinuität sicherstellen.

Aktuell dauern die Ermittlungen zum Cyberangriff noch an. Bereits absehbar ist, dass die Veröffentlichung des testierten Konzernabschlusses 2022 erst nach dem 30. Juni 2023 erfolgen werde.

Aus diesem Grund werde sich gemäß § 7 (b) der Anleihebedingungen für die Anleihe 2021/26 (DE000 A3H3JV 5) der Zinssatz für die Zinsperiode vom 18. November 2023 bis zum 17. Mai 2024 vorübergehend um 1 Prozentpunkt von 6,5 auf 7,5% p.a. erhöhen.

Den Veröffentlichungstermin für den Konzernabschluss 2022 werde hep auf der Unternehmenswebseite unter www.hep.global/green-bond im Finanzkalender bekanntgeben.

Eckdaten des Green Bonds 2021/26

Emittentin hep global GmbH
Finanzierungs-instrument Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO)
Emissionsvolumen Bis zu 25 Mio. EUR
Platziertes Volumen 25 Mio. EUR
ISIN / WKN DE000 A3H3JV 5
Kupon 6,5% p.a.
Ausgabepreis 100%
Stückelung 1.000 EUR
Valuta 18. Mai 2021
Laufzeit 5 Jahre: 18. Mai 2021 bis 18. Mai 2026 (ausschließlich)
Zinszahlung halbjährlich, nachträglich am 18. November und 18. Mai eines jeden Jahres (erstmals 2021)
Rückzahlungs-
termin
18. Mai 2026
Rückzahlungs-
betrag
100%
Status nicht nachrangig, nicht besichert
Sonderkündi-
gungsrechte der Emittentin
·         Ab 19. Mai 2024 zu 102% des Nennbetrags

·         Ab 19. Mai 2025 zu 101% des Nennbetrags

Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants ·         Kontrollwechsel

·         Drittverzug

·         Negativverpflichtung

·         Ausschüttungsverbot bis 5,5 Mio. EUR EK in 2021, bis 11 Mio. EUR EK in 2022 und bis 15 Mio. EUR EK ab 2023

·         Ausschüttungsbegrenzung auf 50% des Betrags, der den jeweils gültigen EK-Schwellenwert übersteigt

·         Zuwiderhandlung gegen Belassungsvereinbarung für Gesellschafterdarlehen

·         Transparenzverpflichtung

·         Positivverpflichtung

Anwendbares Recht Deutsches Recht
Prospekt ·         Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter EU-Wachstumsprospekt mit Notifizierung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland und die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“)

·         Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.

Börsensegment Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse)
Financial Advisor Lewisfield Deutschland GmbH
Bookrunner Quirin Privatbank AG

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