Vor dem Hintergrund der Verbreitung des SARS-COV-2-Erregers hielt der Spezialmaschinenbauer seine außerordentliche Hauptversammlung vergangenen Freitag als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre online ab.
Zuvor publizierte Singulus den Abschluss von Verträgen mit einem Volumen von etwa 25 Mio. EUR zur Lieferung von Produktionsanlagen zur Fertigung von CdTe- und CIGS-Solarmodulen. Die Verträge für die Lieferung der Anlagen wurden am 29. Oktober in Shanghai, China, unterzeichnet.
Für Singulus ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, die Kapitalausstattung zu stabilisieren, so dass die Kapitalmaßnahmen auf der Basis der außerordentlichen HV vorgeschlagenen Beschlüsse so nicht mehr notwendig waren. Die Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten (TOPs) 2, 3 und 4 entfiel daher.
Der Vorstand hat den Aktionären indes unter dem TOP 1 über den hälftigen Verlust des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG berichtet. Die vorläufigen Finanzkennzahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahre 2021 wurden ferner erläutert.
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